Beim Anlegen und beim Speichern eines Mitglieds führt das System eine Dublettenprüfung durch und verhindert so, dass eine Person mehrmals in der Mitgliederverwaltung geführt wird. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass sowohl gleichzeitige Mitgliedschaften in verschiedenen Untergliederungen als auch eine zeitlich unterbrochene Mitgliedschaft in der selben Untergliederung jeweils in Form von mehreren Tätigkeitszuordnungen zum selben Personendatensatz abgebildet werden. Für jede Art der Mitgliedschaft und jeden Zeitraum der Mitgliedschaft wird dabei eine eigene Tätigkeitszuordnung angelegt! (Bsp Person X ist ordentliches Mitglied in Stamm A und Zweitmitglied in Stamm B oder auch Person Y war vom 15.3.2001 bis 31.12.2008 ordentliches Mitglied im Stamm A und ist wieder seit dem 27.8.2014 ordentliches Mitglied im Stamm A) |
Unbedingt zu beachten ist, dass auch jeder Neueintritt ein Eintritt im Sinne der Aufnahmeordnung ist. Das heißt, dass auch wenn eine Person früher einmal Mitglied im BdP war, diese den kompletten Aufnahmeprozess gemäß Aufnahmeordnung durchlaufen muss. Ein Austritt kann grundsätzlich nicht "rückgängig" gemacht werden! |
Es ist folgende Vorgehensweise anzuwenden: