Einleitung

In die Überlegungen dieses Konzeptes sind

eingeflossen.

Ziel dieses Konzeptes soll es sein, eine sichere und möglichst einfache Lösung zur Kühlung von Lebensmitteln auf dem Bundeslager zu schaffen.

Die durchgehende Gewährleistung einer ausreichenden Lebensmittelhygiene steht hierbei an erster Stelle.

Zugleich soll die getroffene Regelung auch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis darstellen, ohne dass auf kühlnotwendige Lebensmittel, rein aus kostentechnischer Sicht hin, gänzlich verzichtet werden muss.


Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung

  1. "Just-in-Time-Verpflegung" → Umsetzung liegt im Aufgabenfeld der Lagerküchen.
  2. Bereitstellung von Kühl-Infrastruktur ("Kühlanhänger u. Kühlcontainer") → Umsetzung liegt im Aufgabenfeld des Bereich "Technik".
  3. Reduzierung der insgesamt zur Verfügung stehenden/angebotenen Lebensmittel, die zwingend gekühlt werden müssen → Umsetzung liegt im Aufgabenfeld des Bereich "Verpflegung" ("Markthalle").

"Just-in-Time-Verpflegung"

→ Lebensmittel sollen möglichst dann geholt werden, wenn diese auch gebraucht u. verarbeitet werden.

Bereitstellung von Kühl-Infrastruktur


ULkalkulierte TN-Zahl

Anzahl Stämme
(25 Pers. = 1 Stamm)

Anzahl Kisten
(2 pro Stamm)

Volumen Kisten*zusammen mit
SH/HH400

16

32

1,6m³

BBB
NDS80032643,2m³Hessen
BBB30012241,2m³SH/HH
Hessen70028562,8m³NDS
NRW40016321,6m³---
RPS40016321,6m³Sachsen
BaWü40016321,6m³---
Bayern80032643,2m³---
Sachsen1506120,6m³RPS

*Eine Metzgerkiste hat 600x400x200 = ca. 0,05m³


ULGröße benötigtGröße AnhängerBemerkungum wie viel % ist der Anhänger größer
1SH/HH + BBB3,2m³ca. 11,5m³Größer als Bayern weil zwei UL.259,38%
2NDS + Hessen6m³ca. 30m³30m³ ist kleinster LKW Anhänger. PKW hat maximal 11,5m³.400%
3RPS + Sachsen1,8m³ca. 8,7m³Größer als NRW und BaWü weil zwei UL.383,33%
4NRW1,6m³ca. 6,35m³Kleinere Anhänger nicht verfügbar.296,88%
5BaWü1,6m³ca. 6,35m³Kleinere Anhänger nicht verfügbar.296,88%
6Bayern3,2m³ca. 8,7m³
171,88%


Geplante Standorte der Kühlanhänger (Blaue Punkte):

Reduzierung zwingend zu kühlender Lebensmittel

Ergänzende Regelung zum Cafébetrieb

Für den Cafébetrieb wird folgendes festgehalten: