1. Einleitung

In die Überlegungen dieses Konzeptes zur Nutzung von Strom auf dem Bundeslager 2022 sind

eingeflossen.

Ziel dieses Konzeptes soll es sein, eine transparente, nachvollziehbare und möglichst einfache Regelung zur Nutzung von Strom auf dem Lager festzuschreiben, mit der sich die Teilnehmenden identifizieren können.

Zugleich soll die getroffene Regelung dafür sorgen, dass die wesentlichen Charakterzüge eines Bundeslagers mit unseren typischen Elementen der Pfadfinderei, erhalten bleiben (Stichwort "Tradition und Moderne").

Bei der (geplanten) Nutzung von Strom auf dem Bundeslager, unabhängig seiner Quelle oder seiner Verwendung, sollte jede*r Nutzer*in den Leitsatz befolgen:

"So viel wie nötig, so wenig wie möglich."

2. Stromquellen

2.1 Netzabhängiger Strom ("Steckdosenstrom")

Die Nutzung von netzabhängigem Strom steht primär für die Versorgung mit Strom für

Belange zur Verfügung.

Eine Ausdehnung auf andere Nutzungsbereiche ist, in Abhängigkeit der Verhältnismäßigkeit von Kosten/Aufwand/Nutzen möglich. Die Nutzung von netzunabhängigem Strom (s.u.) ist in jedem Fall zu prüfen und wenn im Verhältnis besser, umzusetzen.

Die Verwendung von netzabhängigem Strom bedarf immer einer Anfrage.


2.2 Sonderfall: Laden von Mobiltelefonen über netzabhängigen Strom

Zur Ladung von Mobiltelefonen wird jedem Unterlager die Infrastruktur bereit gestellt, eigenständig eine Ladestation für Smartphones zu errichten. Primär soll diese zum Laden von Notfall- und Gruppenleitungstelefonen dienen, kann jedoch bei freien Kapazitäten auch durch andere Personen genutzt werden.


2.3 Netzunabhängiger Strom ("mobiler Strom", z.B. Akku-Packs und PKW-Batterien)

Die Nutzung von Groß-Akkus (z.B. PKW-Batterien) oder großen Akku-Packs kann ggf. möglich sein. Bei derartigen Planungen ist mind. eine Info, ggf. aber auch eine Anfrage notwendig.

Batterien und Akkus (insbesondere PKW- oder LKW-Batterien) müssen hierbei ausreichend geschützt, also z.B. die Kontakte nicht freiliegend, sein!

Die Verwendung von netzunabhängigem Strom bedarf immer einer Info, ggf. auch einer Anfrage.


2.3. Sonderfall: Akkus in Kleingeräten

Die Nutzung von mobilem Strom für z.B. Smartphones, Kameras, Laptops oder Taschenlampen ist grundsätzlich und ohne Info erlaubt. Dennoch sollten alle Gruppenleitungen darauf hinwirken, die Nutzung, insbesondere von mobilen Endgeräten wie Smartphones, auf ein Minimum zu reduzieren.

2.5 Ökologische (alternative u. nachhaltige) Erzeugung

Die Verwendung von alternativen, nachhaltigen, technischen Einrichtungen zur Erzeugung von Strom ist grundsätzlich gestattet. Hierunter sind bspw. Solarsysteme, Dynamokonstruktionen oder Windkraftsysteme zu verstehen.

Hierbei ist von den Nutzer*innen auf eine ausreichende Sicherheit der betriebenen Anlage (z.B. Sicherung gegen Absturz/ausreichende Befestigung, Absicherung von stromführenden Teilen) sowie eine angemessene optische Erscheinung im Gesamtbild des Lagers zu achten.

Maximale Spannung: 25V Wechselspannung/60V Gleichspannung (Höhere Spannung = Antrag).

Die Verwendung von Strom aus ökologischer, alternativer Erzeugung bedarf einer Info (Spannung <25/60V).


2.6 Mobile Stromerzeuger (Stromgeneratoren)

Mobile Stromerzeuger (Stromgeneratoren) sind aufgrund ihrer Lärm- und Abgasentwicklung nicht erlaubt.



3. Art der Nutzung


3.1 Nutzung von Strom als Lichtquelle (Beleuchtung mit dem Hintergrund der Ambiente)

Lagerbeleuchtung, mit Ausnahme der Ausleuchtung von sicherheitsrelevanten Bereichen oder Sanitäreinrichtungen, sollte im Sinne des typisch pfadfinderischen Erscheinungsbildes über Petroleumlampen, Kerzen, Fackeln etc. erfolgen.

Netzabhängiger Strom ist hierfür nicht vorgesehen. Die Nutzung von netzunabhängigen oder alternativ, nachhaltig erzeugtem Strom ist nach Anfrage/Info möglich.


3.2 Nutzung von Strom zu Entertainment-Zwecken

Hierunter fallen alle Nutzungen, die nicht über das Zentralprogramm oder Programmpunkte für große Menschenmengen in Unterlagern, abgebildet werden. Konkret bspw. die Nutzung von Strom für

Die Nutzung sowohl von netzabhängigem von netzunabhängigen oder durch ökologisch erzeugte Energie erzeugtem Strom ist nach Anfrage möglich.


3.3 Nutzung von Strom zur Verstärkung von Sound/Ansprachen im Rahmen des Programms

Zur Verstärkung von Stimmen und Ton bei großen Menschenmengen kann eine elektronische Verstärkung sinnvoll sein, um alle Teilnehmenden im Rahmen des Programms erreichen zu können.

Mobile Methoden, z.B. über Megaphone oder Soundboxen sollten hier vorzugsweise vor netzabhängigen (festen) Installationen verwendet werden. Eine Info bzw. Anfrage ist erforderlich.

3.4 Nutzung von Strom im Rahmen der Einhaltung von Hygiene und der Sicherheit

Zur Sicherstellung einer angemessenen und sicheren Nutzung von Hygieneeinrichtungen, z.B. Sanitäreinrichtungen und deren unmittelbaren Zuwegen werden diese, ausreichend beleuchtet. Dort, wo eine dauerhafte Beleuchtung notwendig ist, ist vorrangig mit netzabhängigem Strom zu arbeiten, ergänzend bzw. alternativ können auch mobile Lösungen verwendet werden.

Da die Einrichtungen zur Hygiene und Sicherheit zur zwingend notwendigen Lagerplatzinfrastruktur zählen, ist netzabhängiger Strom hierfür bereits kalkuliert, sofern diese durch die Bundestechnik errichtet oder für die Unterlager bereit gestellt werden (z.B. VEZ).

Eine Info ist erforderlich, sofern die bestehende Infrastruktur innerhalb der Unterlager ergänzt werden soll.


Zusammenfassung

Anhand der Zusammenfassung kann jede*r Teilnehmende selbstständig prüfen, ob seine geplante Stromnutzung generell, nach vorheriger Anfrage oder nicht möglich ist.


FarbeNutzungErforderlich
grünNutzung möglich.Info bis zum Beginn des Lagers an bundeslager@pfadfinden.de 
gelbNutzung nach Abstimmung/Anfrage und unter Beachtung des Stromkonzeptes potenziell möglich.Anfrage bis 01. April 2022 an bundeslager@pfadfinden.de 
rotNutzung nicht gestattet---


Art der Nutzung/StromquelleNetzabhängiger StromNetzunabhänger Stromökologische Erzeugung (Spannung < 25/60V)
Verwendung als Lichtquelle (Beleuchtung mit Hintergrund der Ambiente)


Verwendung zu Entertainment-Zwecken (z.B. Café-Betrieb)


Verwendung zur Verstärkung von Sound/Ansprachen im Rahmen des Programms


Nutzung im Rahmen der Einhaltung von Hygiene und der Sicherheit



Info/Anfrage der Nutzung von Strom


Sollte eine Nutzung nach den Regelungen dieses Konzeptes vorgesehen sein, reicht eine formlose Info an bundeslager@pfadfinden.de vor Beginn des Lagers, aus. Die Punkte/Orte, an denen Strom genutzt wird werden zentral in der Lagerzentrale erfasst, um ggf. auf Nachfragen reagieren zu können und einen Überblick über die Gesamtnutzung zu erhalten. Die Info muss enthalten:

  • Ort/Zeitraum der Nutzung
  • Art der Nutzung/Verwendungszweck
  • Ansprechpartner*in


Sollte eine Nutzung nach den Regelungen dieses Konzeptes vorgesehen sein, so muss zwingend eine formlose Anfrage an bundeslager@pfadfinden.de bis zum 01. April 2022 erfolgen. Nach Prüfung der Anfrage erfolgt in jedem Fall eine Rückmeldung, ob eine Stromnutzung im angefragt Rahmen möglich ist. Da die Stromkapazitäten des Lagerplatzes nicht (ohne hohen technischen Aufwand) unbegrenzt sind, muss zwingend eine Koordination der Strombedarfe erfolgen. Die Anfragen müssen enthalten:

  • Ort/Zeitraum der Nutzung
  • Art der Nutzung/Verwendungszweck
  • Begründung (hierbei sollte darauf eingegangen werden, warum bspw. die Verwendung von alternativen Stromquellen nicht möglich/sinnvoll ist)
  • Verwendete Endgeräte (max. Gesamtleistungsabnahme)
  • Ggf. benötigte technische Infrastruktur (z.B. Kabeltrommeln, Verteiler etc.)
  • Ansprechpartner*in

Abnahme von netzbetriebenen Installationen

Netzabhängige Installationen sind vor Inbetriebnahme zwingend durch eine beauftragte Person des Bereichs "Technik" vor Ort abzunehmen, um mögliche Unfallquellen durch unsachgemäße oder nicht ausreichend gesicherte Verwendungen zu minimieren und für mögliche Haftungsfragen im Falle eines Schadens abgesichert zu sein.

Die Abstimmung der Abnahme erfolgt im Rahmen der Anfrage zur Verwendung von (netzabhängigem) Strom.

Café-Betrieb

Jedes Café erhält ergänzend zu den Regelungen dieses Konzeptes einen Stromanschluss mit einer Maximalabnahmeleistung von 3.000 Watt*, welcher für folgende Zwecke verwendet werden darf:


Einzelfallregelungen

Sollte, trotz der grundsätzlichen Überlegungen dieses Konzeptes zur Nutzung von Strom auf dem Bundeslager, eine Einzelfallregelung notwendig sein, so kann diese durch die Lagerleitung getroffen werden. Hierbei sollte eine transparente und offene Kommunikation der getroffenen Einzelfallregelung in den entsprechenden Gremien (Bundeslagerkomitee, Unterlagerleitungen) obligatorisch sein.


Verfahren bei Nicht-Einhaltung

Bei Nicht-Einhaltung dieses Konzeptes, also bspw.

kann die Lagerleitung die Nutzung mit sofortiger Wirkung untersagen und ggf. den Rückbau entsprechender Installationen fordern oder durchsetzen.

Reflexion

Die getroffenen Regelungen zur Nutzung von Strom auf dem Bundeslager werden im Nachgang, im Rahmen der Reflexion, kritisch betrachtet und bewertet werden.




*3.000 Watt entsprechen der maximalen Abnahmeleistung, die durch eine handelsübliche Kabeltrommel bereitgestellt werden kann (inkl. "Puffer" von ca. 500 Watt).