Die neue Mitgliederverwaltung ermöglicht sowohl die Verwaltung von Tätigkeiten eines Mitglieds in verschiedenen Untergliederungen als auch die Verwaltung von sogenannten Doppelmitgliedschaften. Allgemeine Infos zu Funktions- und Mitgliedstätigkeiten findet ihr in der Anleitung Tätigkeiten verwalten.


Mitgliedschaft in mehreren Stämmen

Grundlagen

Eine Doppelmitgliedschaft liegt immer dann vor, wenn eine Person in mehr als einer Untergliederung des BdP Mitglied sein möchte. Die Beitragsordnung sieht dabei vor, dass das Mitglied entscheidet, in welchem Stamm es sein aktives und passives Wahlrecht ausüben möchte. In diesem Stamm ist das Mitglied dann beitragspflichtig.

Das bedeutet für die Mitgliederverwaltung:

Die Anzahl der Zweitmitgliedschaften ist nicht begrenzt, eine Person kann also durchaus in mehreren Stämmen Zweitmitglied sein.


Da jede Person nur einmal Mitglied im BdP e.V. sein kann, ist es nicht möglich, dass eine Person in zwei Stämmen gleichzeitig ordentliches Mitglied oder in einem Stamm ordentliches und in einem anderen Stamm förderndes Mitglied ist. In diesen Fällen liegt immer eine Doppelmitgliedschaft vor!

Anlegen einer Zweitmitgliedschaft

Die Zweitmitgliedschaft wird über die Tätigkeit „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)“ in der Mitgliederverwaltung abgebildet.

Da der Stamm, in dem die Zweitmitgliedschaft ausgeübt werden soll, zunächst keinen Zugriff auf die Daten des betroffenen Mitglieds hat und die Hauptgruppierung keine Tätigkeiten in einer fremden Untergliederung anlegen kann, ist das Anlegen einer Doppelmitgliedschaft wie folgt möglich:

Die zuständige Stelle weist dem Mitglied dann die Tätigkeit Zweitmitgliedschaft zu:

Neben der ordentlichen Mitgliedschaft in der Hauptgruppierung existiert nun eine Tätigkeit „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)“ in einem anderen Stamm:


Sobald dies geschehen ist, erscheint das Mitglied in blauer Farbe in der Mitgliederliste des Zweitstammes:

Voraussetzung ist, dass die Anzeige der „fremden Mitglieder“ aktiviert ist:


Obwohl das Mitglied nun in der Mitgliederliste des Zweitstammes erscheint, kann der Datensatz ausschließlich von seiner Hauptgruppierung (dem Stamm, in dem die ordentliche Mitgliedschaft ausgeübt wird) angesehen und bearbeitet werden!


Wechsel der Hauptgruppierung

Möchte das Mitglied die Hauptgruppierung (in der Wahlrecht und Beitragspflicht besteht) wechseln, so muss ein Stammeswechsel wie unter Stamm wechseln beschrieben durchgeführt werden und anschließend für die Gruppierung, in der zukünftig die Zweitmitgliedschaft ausgeübt wird, die Mitgliedstätigkeit „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)“ angelegt werden.


Beitrag in der Zweitgruppierung

Grundsätzlich ist die Zweitmitgliedschaft nicht beitragspflichtig. Die Mitgliederverwaltung erlaubt es den Stämmen jedoch, für ihre Zweitmitglieder einen Beitrag zu erheben. Technisch handelt es sich hierbei um einen auf Ebene des Stammes definierten „Förderbeitrag“, für den keine Landes- und Bundesbeiträge abgeführt werden müssen. Wichtig ist dabei, dass beim Anlegen der Beitragsart keine „Zugrundeliegende Beitragsart“ ausgwählt wird und der Beitragstyp „FOERDERBEITRAG“ ausgewählt wird. Die weitere Einrichtung der Beitragsart entspricht der gewöhnlicher Beitragsarten:

Dieser Zweitbeitrag kann nun über die Tätigkeitszuordnung „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)“ dem Mitglied zugewiesen werden:


Die Beitragspflicht in der Hauptgruppierung, die in den Basisdaten des Mitglieds definiert ist, bleibt davon unberührt und darf nicht geändert werden!


Die Systembezeichnung „Förderbeitrag“ ist nicht mit dem „Mitgliedsbeitrag“ von „fördernden Mitgliedern“ zu verwechseln. Fördermitglieder sind auch auf Landes- und Bundesebene beitragspflichtig.


Zusammenfassung


Verwaltung MitgliedsdatensatzBearbeiten von TätigkeitszuordnungenAktives und passives WahlrechtBeitragspflicht Landes- und BundesbeitragStammesbeitragVerwaltung BeitragDarstellung Mitglied in Ansicht Mitgliederverwaltung
Hauptgruppierung

ja

alle des MitgliedsjajajaBasisdaten Mitgliedschwarz
Zweiter Stammneinnur Tätigkeiten in der Zweitgruppierungneinneinoptional möglichTätigkeitszuordnung Zweitmitgliedschaftblau
Weitere Stämme
(optional möglich)
neinnur Tätigkeiten in der jeweiligen Gruppierungneinneinoptional möglichTätigkeitszuordnung Zweitmitgliedschaftblau


Ausübung einer Tätigkeit in einem anderen Stamm


Die Ausübung einer Tätigkeit in einer anderen Untergliederung ist unabhängig von einer Doppelmitgliedschaft möglich!


Übt ein Mitglied eine Tätigkeit in einem anderen Stamm (oder Landesverband) als dem eigenen aus, so kann auch dieser Sachverhalt in der Mitgliederverwaltung abgebildet werden, da Tätigkeiten nicht nur im eigenen Stamm sondern in beliebigen Untergliederungen des BdP ausgeübt werden können.
Da auch das passive Wahlrecht auf die Hauptgruppierung beschränkt ist, kann ein Mitglied jedoch nicht in ein Wahlamt eines anderen Stammes bzw. Landesverbandes gewählt werden, welches in der Bundessatzung aufgeführt ist. Hierzu zählen zum Beispiel Posten in der Stammesführung, als Landesdelegierte/r, als Kassenprüfer/in oder im Landesvorstand.


Nimmt ein Mitglied erstmals eine Tätigkeit in einem bestimmten anderen Stamm auf, so kann diese Tätigkeitszuordnung nicht direkt angelegt werden. Da der Stamm, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, keinen Zugriff auf das Mitglied hat und der „Heimatstamm“ des Mitglieds keinen Zugriff auf die Tätigkeiten anderer Untergliederungen hat. In diesem Fall gilt daher analog der Doppelmitgliedschaft:

Die zuständige Stelle weist dem Mitglied dann die jeweilige Tätigkeit (Bsp.: Sippenführer/in) zu:

Neben der Mitgliedschaft in der Hauptgruppierung existiert nun eine Tätigkeit in einem anderen Stamm:



Sobald dies geschehen ist, erscheint das Mitglied in blauer Farbe in der Mitgliederliste des Zweitstammes:

Voraussetzung ist, dass die Anzeige der „fremden Mitglieder“ aktiviert ist:

Sobald ein Mitglied aus Stamm A eine eingetragene Zweitmitgliedschaft oder eine bestehende Tätigkeit in einem Stamm B hat, so hat der Mitgliederverwalter des Stamm B ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, selbst weitere Tätigkeiten im Stamm B anzulegen bzw. bestehende Tätigkeiten zu bearbeiten.



Obwohl das Mitglied nun in der Mitgliederliste des Zweitstammes erscheint, kann der Datensatz ausschließlich von seiner Hauptgruppierung (dem Stamm, in dem die ordentliche Mitgliedschaft ausgeübt wird) angesehen und bearbeitet werden!