Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 2 Nächste Version anzeigen »

Nutzungsbedingungen Mitgliederverwaltung / Datenschutzbelehrung

Alle Benutzer der Mitgliederverwaltung müssen im Rahmen der Freischaltung die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Die Anerkennung der Nutzungsbedingungen wird für jeden einzelnen Benutzeraccount elektronisch dokumentiert.

Hinweis zum Datenschutz für Benutzer der Mitgliederverwaltung des BdP e.V.

Die Mitgliedsdaten werden mit Hilfe der Internet-Datenbank „BdP Mitgliederverwaltung“ erfasst und verwaltet. Das Erheben, Verarbeiten, Nutzen, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen unterliegt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), gültig jeweils in der aktuellen Fassung.

Mit der Beantragung der persönlichen Zugangsdaten zur Mitgliederverwaltung und der damit verbundenen Zugangsberechtigung willige ich ein, dass alle mir zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur unter Berücksichtigung der Vorgabe des BDSG verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ohne dieses Einverständnis kann eine Benutzung der BdP Mitgliederverwaltung nicht gewährt werden.

Ich bestätige ferner, dass ich die mir zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich für Vereinszwecke verwende.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die persönlichen Zugangsdaten nicht weitergegeben werden und nur von mir persönlich genutzt werden dürfen.

Ausgetretene Mitglieder

Daten ausgetretener Mitglieder bleiben nach dem Austritt noch für 2 Jahre im System sichtbar, sodass sichergestellt ist, dass etwaige ausstehende Beiträge (durch Beitragsrückstand oder nicht erfolgte Rechnungsstellung z.B. aufgrund unterjährigem Beitritt/Stammeswechsel) eingezogen werden können und sonstige, sich aus der Mitgliedschaft ergebende Ansprüche und Forderungen geklärt werden können.

Daten ausgetretener Mitglieder dürfen nur für solche, sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft ergebenden, satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Soweit für bestimmte Daten längere Speicherfristen gelten (z.B. aufgrund von gesetzlichen Anforderungen oder zur Dokumentation von Wahlämtern), so sind diese Daten nur für die Mitgliederverwalter/innen der Landesverbände und des Bundes unter entsprechender Datenschutz-Verpflichtung zugänglich.

Zur Generierung der statistischen Auswertungen verbleiben unabhängig davon vollständig anonymisierte Daten (u.a. Ein-/Austrittsdatum, Geburtsjahr, Geschlecht) in der Datenbank.

  • Keine Stichwörter