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Umgang mit Hate Speech

Egal ob auf dem LV-Kanal, im Stamm oder als Pfadfinder*in - Hassrede kann uns leider alle treffen. Hassrede meint abwertende und menschenverachtende Sprache und Inhalte. Zum Beispiel in Form von rassistischen oder sexistischen Beleidigungen, manchmal auch verbunden mit Anstiftung zur Gewalt. Hassrede ist kein juristischer Begriff und nicht in allen Fällen strafbar.

Hier haben wir ein paar Informationen gesammelt, die wir allen im BdP zum Thema mit an die Hand geben wollen. Vorweg: Persönliche Beleidigungen, hasserfüllte Kommentare oder Drohungen muss sich niemand gefallen lassen, wenn er im BdP Kontext online unterwegs ist! Wir stehen hinter dir und werden dich so gut es geht unterstützen. Melde dich jederzeit gern beim Bundesvorstand (vorstand@pfadfinden.de) oder Pia, unserer Referentin für Öffentlichkeitsarbeit im Bundesamt (pia.conrady@pfadfinden.de/ 05673998415).

Wenn du dir emotionale Strategien wünscht, um persönlich mit Hate Speech umzugehen, kontaktiere eine Beratungsstelle wie Hate Aid. Das ist auch anonym möglich. Präventiv oder bei einem konkreten Fall. Dort bekommst du moralische (psychologische) Hilfe!


Zur Prävention können folgende Dinge hilfreich sein: 

  1. Stell dein Konto auf privat, agiere nicht mit Klarnamen. Google dich selbst, sind private Daten über dich auffindbar?
  2. Bei Instagram gibt es die Möglichkeit Wörter oder Emojis zu blockieren, damit Kommentare, die diese nutzen, gar nicht erst möglich sind. Das geht in den Einstellungen unter "Nachrichten/Kommentare verbergen".
  3. Achtet darauf, dass eure Stammes-/LV-/AK-Kanäle ein Impressum haben, damit sie uns, dem BdP, zugeordnet werden können. 


Moderation unerfreulicher Kommentare:

  1. Generell gilt beim Moderieren: Don't feed the troll. Solltet ihr doch in eine Diskussion einsteigen wollen, holt die "Hater*innen" auf emotionaler Ebene ab.
  2. Wenn Personen jedoch Falschinformationen verbreiten, argumentiert dagegen! 
  3. Beim Moderieren unerfreulicher Kommentare könnt ihr euch jederzeit auf unsere allgemeine Netiquette berufen: https://www.pfa.de/impressum/netiquette/ sowie natürlich auf unsere Werte als Pfadfinder*innen https://www.pfadfinden.de/bund/paedagogik/. Das ist eine gute Grundlage, um das Löschen von Kommentaren und Blockieren von User*innen rechtfertigen zu können.
  4. Auf @pfadfinden haben wir z.B. einen "Statement"-Post gegen antidemokratische rechte Kräfte der BV 2024 und positionieren uns immer wieder für Vielfalt. Diese könnt ihr gern kopieren oder verlinken, um klar zu machen: Wir dulden das nicht! 


Maßnahmen bei "echter" Hassrede

  1. Macht Screenshots! Ein rechtssicherer Screenshot muss neben dem Kommentar auch Datum und Uhrzeit des Kommentars sowie den (User-)Namen der*des mutmaßlichen Täter*in enthalten. Außerdem muss der Kontext ersichtlich sein, in dem der Kommentar gepostet wurde. Eine genaue Anleitung gibt es bei HateAid: https://hateaid.org/rechtssichere-screenshots/ Kostenpflichtig kann das z.B. auch netzbeweis.com für euch erledigen.
  2. Blockiert User*innen auf eurem Profil.
  3. Meldet besagte Kommentare unbedingt bei der Plattform! Mit dem Digital Services Act ist diese Möglichkeit klar gestärkt worden, ihr habt als Nutzer*in einen direkter Anspruch gegen die Plattform.
  4. Im letzten akuten Schritt könnt ihr hasserfüllte Kommentare, Drohungen, etc. auch löschen, die nicht langfristig unter eurem Post zu sehen sein sollen.
  5. Auch juristische Konsequenzen sind möglich. Wann Hass im Netz gegen Gesetze verstößt oder ob ein Beitrag noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Folgende juristische Möglichkeiten gibt es:


Strafrechtliche Verfolgung

Anzeige erstatten kann eine betroffene Einzelperson oder ein*e Administrator*in oder auch der BdP als Verein. Wir im Bund können auch für Hate Speech auf Stammeskanälen Anzeige erstatten. Kontaktier uns also gern, um dich aus der Schusslinie zu nehmen. Es gibt fast in allen Bundesländern Onlinewachen der Polizei. Dort kann man das schnell und einfach zur Anzeige bringen und die Screenshots hochladen.

Es ist keine juristische Vorprüfung nötig, die Strafanzeige wird einfach erstmal gestellt "wegen aller in Betracht kommenden Delikte". Denkbare strafrechtlich relevante Delikte sind z.B. §130 StGB Volksverhetzung, §140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten, §241 StGB Bedrohung, Beleidigung (§185 StGB), Verleumdung (§187 StGB) und üble Nachrede (§186 StGB), bei Häufung von Kommentaren eventuell noch Nachstellen §238 StGB.

Äußerungen sind dabei nicht nur Wörter, sondern auch Gestik, Mimik, Bilder (Emojis, GIFs), Songtexte.

Es ist immer gut, hier schnell zur Anzeige zu kommen. 


Im Strafrecht geht es nicht um individuelle Wiedergutmachung. Diese Variante dient hauptsächlich dazu, überhaupt erstmal Klarname und Adresse einer kommentierenden Person herauszubekommen. Nur so kann zivilrechtlich weiter vorgegangen werden.

Außerdem solltest du bedenken, dass möglicherweise Zeug*innenaussagen im Verfahren nötig sind und dass auch die realistische Möglichkeit besteht, dass das Verfahren eingestellt wird.


Zivilrechtliche Verfolgung

Für diesen Weg muss man den Namen und die Adresse der Person kennen. Klagen kann nur die anspruchsberechtigte (beleidigte) Person, Klage erhebt dabei ein Rechtsanwalt. Wenn sich die Hate Speech nicht gegen eine einzelne Person richtet, sondern den gesamten Arbeitskreis, Stamm o.ä. kann auch hier der BdP als Kläger auftreten.

Bei der zivilrechtlichen Klage kann es um Unterlassung, Löschung oder auch Schadenersatz gehen.

Sei dir bewusst: Bei einer zivilrechtlichen Verfolgung kommen erst einmal Kosten auf den*die Klagende*n zu, die möglicherweise auch nicht zurückkommen. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, gibt es beim Amtsgericht die Möglichkeit relativ einfach Prozesskostenhilfe zu beantragen. Generell gilt: Wenn du über diese Option nachdenkst, weil du im Zuge deiner Arbeit als Pfadfinder*in im BdP mit Hate Speech konfrontiert bist, "We got your back.". Melde dich beim Bundesvorstand oder im Bundesamt!

Diese Möglichkeit muss relativ schnell entschieden werden, innerhalb eines Monats ab Kommentar. Denn das Eilrechtsverfahren ist hier am effektivsten.


In beiden Varianten der juristischen Verfolgung ist es möglich, dass personenbezogene Daten nach außen gelangen, im Zivilprozess ist das auf jeden Fall gegeben, wenn eine Einzelperson klagt.


To Do:

  • Fertigen Entwurf an Alex, Christian und Lisa von HateAid: beratung@hateaid.org
  • in den Bund-Bereich online stellen
  • Insta, BM und per Mail an LGS und Landesvorstände verbreiten+
  • in Teamsitzung vorstellen


Interne Notizen aus Gespräch mit Christian:

  • Wenn wir zur Anzeige bringen: https://hessengegenhetze.de/hate-speech-und-extremismus-melden
  • Strafrecht nicht um individuelle Wiedergutmachung; Ergebnisse manchmal unzufriedenstellend aus der Sicht; dafür zivilrechtliche Wege nötig (Geldstrafen etc.) (oben genannter Weg: Anzeige landet bei Polizei, Zuständigkeit abgegeben, Staatsanwalt eröffnet Ermittlungsverfahren, chronisch unterbesetzt - wenn kein*e Täter*in ermittelt werden kann, wird es eingestellt; wenn nicht Anklageschrift an das Wohnsitzgerät der*des Täter*in, dann eventuell Strafprozess, Zeug*innenaussage möglich, Strafverhandlung kann auch wieder in Freispruch enden, Verurteilung meistens Geldstrafe, selten Freiheitsstrafe)
  • Wenn wir als Verband Anzeige stellen mit reinnehmen: "Wir machen das, um unsere Mitglieder zu schützen."
  • vorgerichtliche Anwaltskosten: errechnet sich aus Gegenstandswert: 600 - 1500€ Kosten - wenn man verliert, auch von der Gegenseite tragen
  • können die Personen entsprechend beantragen, dass ihre persönlichen Daten (Anschrift etc) nicht rausgegeben werden dürfen? können / sollten wir sie dabei unterstützen?
    • Möglichkeiten dazu werden hier nicht greifen, wenn man Prozesse führt, muss man damit rechnen, dass personenbezogene Daten nach außen kommen (zivilprozessmäßig sowieso)
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