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- Die Gläubiger-Identifikationsnummer muss in der Gruppierungsverwaltung eingetragen sein (siehe Gruppierungsdaten verwalten). Sollte die Gruppierung noch keine Gläubiger-ID haben, so muss diese bei der Bundesbank beantragt werden (siehe https://extranet.bundesbank.de/scp/).
- Die Bankverbindung (IBAN) der Gruppierung muss in der Grupopierungsverwaltung eingetragen sein.
- Die betroffenen Mitglieder bzw. Gruppierungen müssen abgerechnet werden (siehe Mitglied abrechnen bzw. für die Landesverbände Unterjährige Verbandsabrechnung erstellen).
- Die erzeugten Rechnungen müssen geprüft und anschließend freigegeben werden (siehe Mitglied abrechnen bzw. für die Landesverbände Unterjährige Verbandsabrechnung erstellen).
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