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Diese Seite beschreibt die Mitgliedsabrechnung, also die Rechnungsstellung vom Stamm (und ggf. vom Landesverband bei landesunmittelbaren Mitgliedern) an das Mitglied. Zur Abrechnung innerhalb des Verbands siehe Verbandsabrechnung.

Info

Die Mitgliedsabrechnung ist optional – das heißt, es steht dem Stamm frei, ob er diese Möglichkeit der Mitgliederverwaltung nutzen möchte oder seine Beiträge auf andere Art und Weise einfordert.

Die Mitgliedsabrechnung ist völlig unabhängig von der Verbandsabrechnung, also der Rechnungsstellung vom Landesverband an die Stämme.

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Im folgenden Dialog gebt ihr die relevanten Daten für diesen Rechnungslauf ein:

 

Feld
Beschreibung
Bemerkungen
RechnungsdatumDas tatsächliche Datum für die Rechnungen, wird als Rechnungsdatum auf der Rechnung angedruckt. 
Bezugsdatum

Über das Bezugsdatum wird festgelegt, für welche Rechnungsperiode der Rechnungslauf durchgeführt wird. Soll eine Beitragsrechnung für das Jahr 2016 erzeugt werden, so muss das Datum zwangsläufig im Jahr 2016 liegen, wobei der 01. Januar als erster Tag der Abrechnungsperiode nicht als Bezugsdatum ausgewählt werden darf. Die Mitgliederverwaltung berücksichtigt darüber hinaus automatisch noch nicht abgerechnete Beiträge aus vorangegangenen Abrechnungsperioden (in unserem Beispiel wird also z.B. wenn ein Mitglied in 2015 beigetreten ist und noch keine Beitragsrechnung erhalten hat, der Beitrag für 2015 ebenfalls berücksichtigt).

Das Bezugsdatum definiert darüber hinaus den Stichtag für die Abrechnung, das heißt, Prüfungen auf Beitragspflicht laufen für die aktuelle Abrechnungsperiode gegen dieses Datum. Beispiel: Tritt eine Person zum 15. April ein, führt ein Bezugsdatum vor dem 15.April dazu, dass diese Person beim aktuellen Rechnungslauf noch nicht berücksichtigt wird – unabhängig davon, wann der Rechnungslauf gestartet wird. Die Person würde dann erst beim nächsten Rechnungslauf mit Bezugsdatum nach dem 15.04. berücksichtigt werden.

Bitte beachte die Empfehlung zum Bezugsdatum oben (unter „Wann kann abgerechnet werden?“).

Das Bezugsdatum liegt in der Regel entweder am aktuellen Tag (laufende/unterjährige Rechnungsstellung) oder in der Zukunft (Rechnungsstellung der nächsten Jahresrechnung bereits im Dezember).

Ein Bezugsdatum in der Vergangenheit ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

Einzugsdatum

Das vorgesehene Einzugsdatum für fällige Beträge im Fall von Mitgliedern mit in der Kontoverbindung definierter Zahlungsart „Lastschrift“ (siehe Mitgliederdaten einsehen und bearbeiten), wird als Einzugsdatum für die jeweilige SEPA-Lastschrift/en verwendet (siehe SEPA-Mandate verwalten).

Bei Zahlungsart „Überweisung“ oder wenn keine Zahlungsart angegeben wurde, wird dieses Datum als Zahlungsfrist auf der Rechnung angedruckt.

Info
titleHinweis bei Verwendung der SEPA-Lastschriften

Dieses Datum sollte unter Berücksichtigung der rechtlichen Fristen und organisatorischen Abwicklung der Lastschriften gesetzt werden. Es wird ignoriert bzw. für die Erstellung einer SEPA-Lastschriftdatei automatisch geändert, falls z.B. mit dem Datum Vorlauffristen verletzt werden (dies geschieht z.B., wenn die Lastschriftdatei zu spät erstellt wird oder das Einzugsdatum nicht weit genug in der Zukunft liegt).

Sofern das Datum technisch nicht möglich ist, führt dies dazu, dass das auf der Rechnung angegebene Datum nicht mehr mit dem tatsächlichen Einzugsdatum übereinstimmt.

(siehe SEPA-Mandate verwalten)

Rechnungen einsehen

Sowohl Testrechnungen als auch reguläre Rechnungen können über das Modul Gruppierungsverwaltung im Reiter Ausgangsrechnungen eingesehen werden. Mit dem Button ‚Download‘ können einzelne Rechnungen, mit ‚PDF (alle)‘ bzw. ‚Zip Archiv (PDFs)‘ können mehrere ausgewählte Rechnungen als eine oder mehrere PDFs heruntergeladen werden:

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