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Lastschriftdatei erzeugen
Voraussetzung
Bevor die Lastschriftdatei erzeugt werden kann, müssen zunächst die folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Gläubiger-Identifikationsnummer muss in der Gruppierungsverwaltung eingetragen sein (siehe Gruppierungsdaten verwalten). Sollte die gruppierung noch keine Gläubiger-ID haben, so muss diese bei der Bundesbank beantragt werden (siehe https://extranet.bundesbank.de/scp/)
- Die betroffenen Mitglieder bzw. Gruppierungen müssen abgerechnet
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- werden. Siehe Mitglied abrechnen bzw. für die Landesverbände Unterjährige Verbandsabrechnung erstellen
- Die erzeugten Rechnungen müssen geprüft und anschließend freigegeben werden (siehe Mitglied abrechnen bzw. für die Landesverbände Unterjährige Verbandsabrechnung erstellen)
Durchführung
Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, Erst danach können die Lastschriften über den Button Lastschriften erzeugen im Tab Lastschriften im Modul Gruppierungsverwaltung erzeugt werden.
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Hinweis |
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In der Regel dürfte es am einfachsten und sinnvollsten sein, bei Rechnungen immer schon ein Einzugsdatum zu definieren und beim Erstellen der Lastschriften keinen Offset oder abweichendes Valuta-Datum zu setzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Rechnungen als Vorankündigung der SEPA-Abbuchung verwendet werden sollen. Natürlich muss dann vorab darauf geachtet werden, dass das bei der Rechnung definierte Einzugsdatum auch sinnvoll und möglich ist und die Lastschriften müssen rechtzeitig erstellt und der Bank übermittelt werden. |
Fristen / Vorabankündigung (Pre-Notification)
Der Systembenutzer ist für die Beachtung der vorgeschriebenen Fristen zur Einreichung von einmaligen und wiederkehrenden Lastschriften und insbesondere der Vorankündigungsfristen verantwortlich und dies sollte - insbesondere soweit Rechnungen zur Vorankündigung verwendet werden sollen - durch einen definierten Prozess bei der Erstellung und Freigabe von Rechnungen sowie der Erzeugung und Einreichung der Lastschriftdateien sichergestellt werden.
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