Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Hatte die Person bisher nur die Mitgliedsart „Kein Mitglied“ inne, legt der/*die Landesmitgliederverwalter/*in die neue Mitgliedstätigkeit direkt nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufnahmeverfahrens an und übernimmt das Unterschriftsdatum des Mitgliedes auf dem Aufnahmeantrag als neues Eintrittsdatum.

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Für die Umwandlung einer ordentlichen in eine fördernde Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich (z.B. per E-Mail, vgl. Aufnahmeordnung §3 Abs. 2), bei Mitgliedern unter 26 Jahren zudem die Zustimmung des Landesvorstandes (vgl. Bundessatzung §5 Abs. 3).

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