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Mitgliedschaft in mehreren Stämmen

Grundlagen

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titleWas ist eine Doppelmitgliedschaft?

Eine Doppelmitgliedschaft liegt immer dann vor, wenn eine Person in mehr als einer

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Untergliederung des BdP Mitglied sein möchte. Die Beitragsordnung sieht dabei vor, dass das Mitglied entscheidet, in welchem Stamm es sein aktives und passives Wahlrecht ausüben möchte. In diesem Stamm ist das Mitglied dann beitragspflichtig.

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Das bedeutet für die Mitgliederverwaltung:

  • Der Stamm, in dem das Mitglied sein Wahlrecht ausübt, ist seine Hauptgruppierung. Der Datensatz des Mitglieds wird in dieser Hauptgruppierung geführt. Das Mitglied übt hier die Mitgliedstätigkeit "ordentliche Mitgliedschaft" „ordentliches Mitglied“ aus und bezahlt den in den Basisdaten des Mitglieds festgelegten Beitrag.
  • Der Stamm, in dem das Mitglied darüber hinaus Mitglied sein möchte, ist seine Zweitgruppierung. Dies wird über die Zuordnung der Mitgliedstätigkeit "Zweitmitgliedschaft „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft")festgelegt. Die Doppelmitgliedschaft Zweitmitgliedschaft ist entsprechend Beitragsordnung zunächst nicht beitragspflichtig.

Die Anzahl der Zweitmitgliedschaften ist nicht begrenzt, eine Person kann also durchaus in mehreren Stämmen Zweitmitglied sein.

 

Warnung

Da jede Person nur einmal Mitglied im BdP e.V. sein kann, ist es nicht möglich, dass eine Person in zwei Stämmen gleichzeitig ordentliches Mitglied oder in einem Stamm ordentliches und in einem anderen Stamm förderndes Mitglied ist. In diesen Fällen liegt immer eine Doppelmitgliedschaft vor!

 

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Anlegen einer Zweitmitgliedschaft

Die Zweitmitgliedschaft wird über die Tätigkeit "Zweitmitgliedschaft Tätigkeit „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)" in der Mitgliederverwaltung abgebildet.

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  • bei Doppelmitgliedschaften innerhalb eines Landesverbandes: Durch den/die Landesmitgliederverwalter/in
  • bei LV-übergreifenden Doppelmitgliedschaften: Durch das Team Mitgliederverwaltung, Kontakt per E-Mail an mitglied@pfadfinden.de

Die zuständige Stelle weist dem Mitglied dann die Tätigkeit Zweitmitgliedschaft zu:

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Neben der ordentlichen Mitgliedschaft in der Hauptgruppierung existiert nun eine Tätigkeit "Zweitmitgliedschaft" Tätigkeit „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)“ in einem anderen Stamm:

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Sobald dies geschehen ist, erscheint das Mitglied in blauer Farbe in der Mitgliederliste des Zweitstammes:

Voraussetzung für die Anzeige der Fremdmitglieder ist, dass die Anzeige der "fremden Mitglieder" „fremden Mitglieder“ aktiviert ist:

 

Wechsel der Hauptgruppierung

Möchte das Mitglied die Hauptgruppierung (in der Wahlrecht und Beitragspflicht besteht) wechseln, so muss ein Stammeswechsel wie unter Stamm wechseln beschrieben durchgeführt werden und anschließend in der für die Gruppierung, in der zukünftig die Zweitmitgliedschaft ausgeübt wird, die Mitgliedstätigkeit "Zweitmitgliedschaft" Mitgliedstätigkeit „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)“ angelegt werden.

 

Beitrag in der Zweitgruppierung

Grundsätzlich ist die Zweitmitgliedschaft nicht beitragspflichtig. Die Mitgliederverwaltung erlaubt es den Stämmen jedoch, für ihre Zweitmitglieder einen Beitrag zu erheben. Technisch handelt es sich hierbei um einen auf Ebene des Stammes definierten Förderbeitrag„Förderbeitrag“, für den keine Landes- und Bundesbeiträge abgeführt werden müssen. Wichtig ist dabei, dass beim Anlegen der Beitragsart keine "Zugrundeliegende Beitragsart" „Zugrundeliegende Beitragsart“ ausgwählt wird und der Beitragstyp "FOERDERBEITRAG" „FOERDERBEITRAG“ ausgewählt wird. Die weitere Einrichtung der Beitragsart entspricht der gewöhnlicher Beitragsarten:

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Dieser Zweitbeitrag kann nun über die Tätigkeitszuordnung "Zweitmitgliedschaft Tätigkeitszuordnung „Zweitmitglied (Doppelmitgliedschaft)" dem Mitglied zugewiesen werden:

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Warnung

Die Beitragspflicht in der Hauptgruppierung, die in den Basisdaten des Mitglieds definiert ist, bleibt davon unberührt und darf nicht geändert werden!

Info

Die Systembezeichnung „Förderbeitrag“ ist nicht mit dem „Mitgliedsbeitrag“ von „fördernden Mitgliedern“ zu verwechseln. Fördermitglieder sind auch auf Landes- und Bundesebene beitragspflichtig.

 

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Zusammenfassung

Weiterer
 Verwaltung Mitglieds-DatensatzMitgliedsdatensatzAktives und passives WahlrechtBeitragspflicht Landes- und BundesbeitragStammesbeitragVerwaltung BeitragDarstellung Mitglied in Ansicht Mitgliederverwaltung
Hauptgruppierung

ja

jajajaBasisdaten Mitgliedschwarz
Zweiter Stammneinneinneinoptional möglichTätigkeitszuordnung Zweitmitgliedschaftblau
Weitere Stämme
(optional möglich)
neinneinneinoptional möglichTätigkeitszuordnung Zweitmitgliedschaftblau

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Übt ein Mitglied eine Tätigkeit in einem anderen Stamm (oder Landesverband) als dem eigenen aus, so kann auch dieser Sachverhalt in der Mitgliederverwaltung abgebildet werden, da Tätigkeiten nicht nur im eigenen Stamm sondern in beliebigen Untergliederungen des BdP ausgeübt werden können.

 

Übt Nimmt ein Mitglied erstmals eine Tätigkeit in einem bestimmten anderen Stamm ausauf, so kann diese Tätigkeitszuordnung nicht direkt angelegt werden, da . Da der Stamm, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, keinen Zugriff auf das Mitglied hat und der "Heimatstamm" „Heimatstamm“ des Mitglieds keinen Zugriff auf die Tätigkeiten anderer Untergliederungen hat. In diesem Fall gilt daher analog der Doppelmitgliedschaft:

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Die zuständige Stelle weist dem Mitglied dann die jeweilige Tätigkeit (Bsp.: Sippenführer/in) zu:

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Neben der Mitgliedschaft in der Hauptgruppierung existiert nun eine Tätigkeit in einem anderen Stamm:

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Sobald dies geschehen ist, erscheint das Mitglied in blauer Farbe in der Mitgliederliste des Zweitstammes:

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Voraussetzung für die Anzeige der Fremdmitglieder ist, dass die Anzeige der "fremden Mitglieder" „fremden Mitglieder“ aktiviert ist:

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