Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Warnung
titleZulässiger Zeitraum

Die unterjährige Verbandsabrechnung darf KEINESFALLS im Zeitraum 30.12. bis 28.02. ausgeführt werden. Im Januar haben die Stämme die Möglichkeit, rückwirkende Austritte zum 31.12. des Vorjahres zu melden, im Februar wird die zentrale Verbandsabrechnung ausgeführt.

...

Dieses Vorgehen führt dazu, dass Beitritte zwischen Februar und Dezember erst mit der folgenden Jahresrechnung den Stämmen in Rechnung gestellt werden. Wenn ein Landesverband diese Beiträge bereits vorab unterjährig von seinen Stämmen einziehen möchte, steht der hier beschriebene Sonderprozess der unterjährigen Verbandsabrechnung zur Verfügung.

Info
titleRechnung vom Bund

Unabhgängig davon, ob und ggf. wann eine unterjährige Abrechnung durch die Landesverbände an die Stämme ausgestellt wird,

 

Vorgehen

Vorbereitung

Zunächst ist Sicherzustellen, dass der abzurechnende Datenbestand konsistent und die abrechnungsrelevanten Datenbestände korrekt erfasst sind.

Durchführung

Image RemovedImage Added

 

Image RemovedImage Added

Image RemovedImage Added

Image RemovedImage Added

 

Image RemovedImage Added

 

Image RemovedImage Added

 

Image RemovedImage Added

 

Image RemovedImage Added

 

Image RemovedImage Added

 

Image RemovedImage Added

 

Image RemovedImage Added

 

Image RemovedImage Added