Ein Aufnahmeantrag ist erforderlich bei - Erstmaligem Beitritt in den BdP
- Wiedereintritt nach Unterbrechung der Mitgliedschaft (d.h. nach erfolgtem Austritt), siehe auch Wiedereintritt
- Wechsel zwischen Mitgliedsarten (z.B. von förderndem Mitglied zu ordentlichen Mitgliedfördernder Mitgliedschaft zu ordentlicher Mitgliedschaft), siehe auch Mitgliedsart ändern
Kein Aufnahmeantrag ist erforderlich bei |