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Der Aufnahmeantrag ist als Vordruck mit 2 zwei Durchschlägen beim Landesverband erhältlich, zudem kann er online auf auf www.meinbdp.de im Bereich Bund abgerufen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
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Hinweis | ||
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2. Erfassung der Mitgliedsdaten durch Stamm
Der Stamm prüft den Aufnahmeantrag inhaltlich und formal. Fehlerhafte und unvollständige Anträge müssen zurückgegeben werden.
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Hinweis | ||
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Bei volljährigen Antragstellern Antragsteller*innen sind sowohl die Begründung des Mitglieds als auch die Stellungnahme der Stammesführung im Reiter "Sonstiges" „Sonstiges“ zu erfassen. Besonders lange Begründungen und Stellungnahmen (die nicht in das Feld auf dem Aufnahmeantrag passen) können per E-Mail an den/*die Landesmitgliederverwalter/*in geschickt werden. Ohne Begründung und Stellungnahme kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden! Die Stellungnahme der Stammesführung ist so zu verfassen, dass dem Landes- und Bundesvorstand deutlich wird, weshalb der Stamm die Aufnahme befürwortet oder ablehnt. |
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Warnung | ||
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Lehnt der Stamm einen Aufnahmeantrag ab, so muss dieser dennoch unverzüglich an den Landesverband weitergeleitet werden (vgl. Aufnahmeordnung). |
3. Entscheidung über den Aufnahmeantrag durch Landesverband und Bund
Landesverband
Sobald der schriftliche Aufnahmeantrag dem Landesverband vorliegt, prüft dieser den Aufnahmeantrag.
Die Entscheidung über die Mitgliedsaufnahme wird über die Funktion Mitgliedsaufnahme genehmigen dokumentiert. Bei volljährigen Antragsteller/*innen ist hierzu eine Stellungnahme des Landesvorstands erforderlich und in der Mitgliederverwaltung zu erfassen.
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Bei volljährigen Antragsteller/*innen ist zudem die Zustimmung des Bundesvorstands erforderlich. Auch diese Entscheidung wird über die Funktion Mitgliedsaufnahme genehmigen dokumentiert.
Info | ||
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Noch ausstehende Mitgliedsanträge können über den Report Unbearbeitete Aufnahmeanträge (Mitgliedsstatus Wartend) (PDF) angezeigt oder im Bereich Suche mit den Sucheinstellungen Alter von = 18 und Mitgliedsstatus = Wartend gefunden werden |
4. Ausstellung
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des Mitgliedsausweises
Sobald alle erforderlichen Zustimmungen zum Aufnahmeantrag vorliegen, gelangt das Mitglied automatisch in den Status AKTIV. Einmal im Quartal verschickt das Bundesamt ein Begrüßungsschreiben an alle neuen Mitglieder, welches einen BdP-Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat enthält.