Wichtige Grundlagen
Jeder Beitragssatz bezieht sich auf genau eine Beitragsart.
Die Mitgliederverwaltung unterscheidet zwischen Beitragsarten und Beitragssätzen:
- Eine Beitragsart definiert, welche Art von Beitrag ein Mitglied zu entrichten hat. In der Regel ist dieser über die Art der Mitgliedschaft festgelegt (Ordentliches Mitglied -> Mitgliedsbeitrag ordentl. Mitglieder, Förderndes Mitglied -> Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder). In bestimmten Fällen wird dem Mitglied eine gesonderte Beitragsart zugewiesen (z.B. Sozialbeitrag, Familienbeitrag, ...). Details siehe Beitragsart anlegen und bearbeiten
- Beitragsarten werden dem Mitglied manuell zugeordnet (Details siehe Mitgliederdaten einsehen und bearbeiten bzw. Mitgliedschaft und Tätigkeit in mehreren Stämmen)
- Ein Beitragssatz definiert, welche Beitragshöhe ein Mitglied, dem eine bestimmte Beitragsart zugeordnet ist, zu entrichten hat.
- Der Beitragssatz wird bei Rechnungsstellung anhand der Beitragsart, dem Zeitpunkt der Abrechnung, dem Beitrittsdatum und dem Alter des Mitglieds automatisch ausgewählt.
Die grundlegenden Beitragsarten (ordentl./fördernde Mitglieder, ggf. LV-spezifische Ermäßigungen) sind in der Mitgliederverwaltung bereits angelegt. Wenn ein Stamm die Funktion Mitglied abrechnen nutzen möchte, muss er jedoch zuvor zu diesen Beitragsarten die erforderlichen Beitragssätze erfassen:Eine Beitragsart bezeichnet
Ersterfassung
Wurde eine neue Beitragsart angelegt oder wird die Mitgliedsabrechnung erstmals verwendet, so muss zunächst für jede Beitragsart mindestens ein Beitragssatz angelegt werden.
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