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Warnung
titleNur erweiterte Führungszeugnisse nach SGB VIII §72a erfassen

Die Mitgliederverwaltung darf nur zur Dokumentation von erweiterten Führungszeugnissen nach SGB VIII §72a verwendet werden.

Sollte eine Einsichtnahme in Führungszeugnisse aus anderen Gründen erfolgen oder eine andere Art von Führungszeugnissen (i.d.R. dann einfache Führungszeugnisse nach §30 BZRG) eingesehen werden, so muss dies außerhalb der Mitgliederverwaltung oder in Form von Tags bzw. gruppierungsspezifischen Tätigkeitszuweisungen dokumentiert werden.

 

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Reicht ein Mitglied ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Stelle (Stamm/Landesverband) ein, so wird dort das Führungszeugnis auf die in §72a SGB VIII genannten Eintragungen geprüft. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragungen oder nur Eintragungungen, die sich nicht auf die in §72a SGB VIII genannten Straftaten beziehen, so wird die Einsichtnahme in der MItgliederverwaltung dokumentiert.

Hierzu über das Kontextmenü des Mitglieds oder den Button Weitere Funktionen die Funktion SGB VIII-Bescheinigung erstellen aufgerufen:

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Im folgenden Dialog muss nun bestätigt werden, dass das Führungszeugnis keine Eintragungen im Sinne des §72a SGB VIII enthält und das Datum der Ausstellung des Führungszeugnisses erfasst werden:

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Damit ist die Einsichtnahme des Führungszeugnisses in der Mitgliederverwaltung dokumentiert. Diese Einsichtnahme kann von allen Personen, die lesenden Zugriff auf den Datensatz des Mitglieds haben, aberufen werden.

Bescheinigung über Einsichtnahme einsehen, drucken und prüfen

Abrufen der Bescheinigung

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Der Autor ist dabei die Person, welche die Einsichtnahme des Führungszeugnisses in der MV dokumentiert hat. Unter Download kann eine Bescheinigung über die Einsichtnahme im PDF-Format abgerufen werden.

Dieses PDF kann beispielsweise an Personen weitergegeben werden, die selbst keinen Zugriff auf das Mitglied in der Mitgliederverwaltung haben, sich aber in ihrer Funktion davon überzeugen müssen, dass das Mitglied ein Führungszeugnis vorgelegt hat (z.B. Kursleitungen, Stammesführungen anderer Stämme, in denen eine Gruppenleiteraufgabe übernommen werden soll).

Beispieldokument

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nameBeispiel Bescheinigung.pdf
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