...
Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
Warnung | ||
---|---|---|
| ||
Die Mitgliederverwaltung darf nur zur Dokumentation von erweiterten Führungszeugnissen nach SGB VIII §72a verwendet werden. Sollte eine Einsichtnahme in Führungszeugnisse aus anderen Gründen erfolgen oder eine andere Art von Führungszeugnissen (i.d.R. dann einfache Führungszeugnisse nach §30 BZRG) eingesehen werden, so muss dies außerhalb der Mitgliederverwaltung oder in Form von Tags bzw. gruppierungsspezifischen Tätigkeitszuweisungen dokumentiert werden. |
...