Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Derzeit sind folgende Regelungen in der Mitgliederverwaltung implementiert:

LandesverbandErzeugung Antragsschreiben über MVDokumentation Einsichtnahme in MVErfassung erfolgt durch
Baden-WürttembergMöglichJaLandesverband
BayernMöglich
Optional

Ja

Stamm *
Landesverband
Berlin/BrandenburgMöglichJaLandesverband
BremenMöglich
Optional
Ja
Stamm *
Landesverband
HessenMöglich
Optional
Ja
Stamm *
Landesverband
NiedersachsenMöglichOptionalStamm *
Nordrhein-WestfalenMöglichJaLandesverband
Rheinland-Pfalz/SaarMöglichOptionalStamm *
SachsenMöglich
Optional
Ja
Stamm *
Landesverband
Schleswig-Holstein/HamburgMöglich
Optional
Ja
Stamm *
Landesverband
ThüringenMöglichOptionalStamm *


Info
titleRechtekontrolle

* = Soll die Einsichtnahme in Führungszeugnisse durch den Stamm in der Mitgliederverwaltung dokumentiert werden, so ist hierzu eine Freischaltung durch den/*die Landesmitgliederverwalter/*in (Tätigkeit Erfasser/*in Führungszeugnis SGB VIII VIII und Zuweisung Rechtegruppe Erfasser*in Führungszeugnisse SGB VIII) erforderlich!

...


Die Mitgliederverwaltung unterstützt bei der Erfassung der Führungszeugnisse drei verschiedene Prozessschritte:

Inhalt
maxLevel1

 


Erzeugung der Antragsunterlagen

...

Die Antragsunterlagen können im Modul Bereich Mitgliederverwaltung über das Kontextmenü (rechter Mausklick auf das Mitglied) oder den Button Weitere Funktionen jeweils unter dem Menüpunkt Antragsunterlagen SGB VIII Führungszeugnis abgerufen werden:

...

Der Inhalt der Antragsunterlagen ist bundesweit einheitlich vorgegeben.

Die Empfänger-Adresse Empfangsadresse des Rücksendeschreibens setzt sich aus der Versandanschrift der für die Erfassung zuständigen Untergliederung (s.u.) und einem Adresszusatz zusammen. Der Adresszusatz ist optional und wird in den Gruppierungsdaten im Feld „Adresszusatz SGB VIII FZ“ definiert.

Die für die Erfassung zuständige Untergliederung ist die erste Untergliederung, welche von der Gruppe, in der das Mitglied geführt wird, ausgehend nach oben im Baum zuerst das Häkchen „Handling SGB VIII FZ“ gesetzt hat. Die standardmäßige Konfiguration ist der obenstehenden Tabelle zu entnehmen, Abweichungen hiervon dürfen nur nach Rücksprache mit dem Team Mitgliederverwaltung vorgenommen werden.

 


 


Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis

 


Warnung
titleNur erweiterte Führungszeugnisse nach SGB VIII §72a erfassen

Die Mitgliederverwaltung darf nur zur Dokumentation von erweiterten Führungszeugnissen nach SGB VIII §72a verwendet werden.

Sollte eine Einsichtnahme in Führungszeugnisse aus anderen Gründen erfolgen oder eine andere Art von Führungszeugnissen (i.d.R. dann einfache Führungszeugnisse nach §30 BZRG) eingesehen werden, so muss dies außerhalb der Mitgliederverwaltung oder in Form von Tags bzw. gruppierungsspezifischen Tätigkeitszuweisungen dokumentiert werden.

Reicht ein Mitglied ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen Stelle (Stamm/Landesverband) ein, so wird dort das Führungszeugnis auf die in §72a SGB VIII genannten Eintragungen geprüft. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragungen oder nur Eintragungen, die sich nicht auf die in §72a SGB VIII genannten Straftaten beziehen, so wird die Einsichtnahme in der MItgliederverwaltung Mitgliederverwaltung dokumentiert.

Hierzu wird über das Kontextmenü des Mitglieds oder den Button Weitere Funktionen die Funktion SGB VIII-Bescheinigung erstellen aufgerufen:

...

Damit ist die Einsichtnahme des Führungszeugnisses in der Mitgliederverwaltung dokumentiert. Diese Einsichtnahme kann von allen Personen, die lesenden Zugriff auf den Datensatz des Mitglieds haben, abgerufen werden.

 


Bescheinigung über Einsichtnahme einsehen, drucken und prüfen

...

Die erfassten Führungszeugnisse sind in den Daten des Mitglieds im Reiter Bescheinigungen sichtbar:

 


Wird eine solche Bescheinigung über den Button ‚Anzeigen‘ aufgerufen, so erscheint ein Dialogfeld mit folgenden Informationen:

Der Autor*in ist dabei die Person, welche die Einsichtnahme des Führungszeugnisses in der Mitgliederverwaltung dokumentiert hat. Unter Download kann eine Bescheinigung über die Einsichtnahme im PDF-Format abgerufen werden.

Dieses PDF kann beispielsweise an Personen weitergegeben werden, die selbst keinen Zugriff auf das Mitglied in der Mitgliederverwaltung haben, sich aber in ihrer Funktion davon überzeugen müssen, dass das Mitglied ein Führungszeugnis vorgelegt hat (z.B. Kursleitungen, Stammesführungen anderer Stämme, in denen eine Gruppenleiteraufgabe Gruppenleitungsaufgabe übernommen werden soll).

Beispieldokument

...

Unter https://mv.meinbdp.de/ica/sgb-acht-bescheinigung-pruefen kann die Echtheit der generierten Bescheinigungen unabhängig von einem MV-Zugang geprüft werden. Hierfür müssen die auf der Bescheinigung aufgedruckten Daten eingegeben werden:

 


Nach Betätigung des Buttons ‚Prüfen‘ wird die Echtheit und Gültigkeit der Bescheinigung geprüft und angezeigt: