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Nach der Prüfung des Aufnahmeantrages gemäß Aufnahmeordnung – bei Volljährigen inklusive Zustimmung des Bundesvorstandes – sucht der/*die Mitarbeiter/*in des Bundesamtes im Bereich Suche nach dem betreffenden Mitglied.
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Für das Mitglied muss nun eine neue Mitgliedstätigkeit gemäß Aufnahmeantrag angelegt werden (Ordentliches oder Förderndes Mitglied, Zweitmitglied wäre hier unzulässig). Das Startdatum der Tätigkeit entspricht dem Unterschriftsdatum des Mitgliedes auf dem neuen Aufnahmeantrag.
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Übergabe an die Untergliederungen
Als Nächstes wird der/*die Landesmitgliederverwalter/*in darüber informiert, dass der Mitgliedsdatensatz reaktiviert wurde. Diese/*r muss nun die Kontaktdaten des Mitglieds aktualisieren und prüfen, ob die richtige Beitragsart in den Mitgliedsdaten ausgewählt ist.
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