Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Ausführliche Erläuterungen zum Verfahren für einen Wiedereintritt findet ihr in der entsprechenden Prozessbeschreibung. In jedem Fall muss der neue Aufnahmeantrag mit einem entsprechenden Hinweis bis zum Bundesamt weitergereicht werden.

Nur in dem Ausnahmefall, dass der frühere Mitgliedsdatensatz nach der Beendigung der letzten Mitgliedschaft anonymisiert wurde und somit nicht mehr auffindbar ist, kann ein neues Mitglied angelegt und das Standardaufnahmeverfahren angewendet werden.

Inaktives Mitglied aktivieren

Nach der Prüfung des Aufnahmeantrages gemäß Aufnahmeordnung – bei Volljährigen inklusive Zustimmung des Bundesvorstandes – sucht der/*die Mitarbeiter/*in des Bundesamtes im Bereich Suche nach dem betreffenden Mitglied.

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Für das Mitglied muss nun im Bereich Mitgliederverwaltung eine neue Mitgliedstätigkeit gemäß Aufnahmeantrag angelegt werden (Ordentliches oder Förderndes Mitglied oder Fördermitglied, Zweitmitglied wäre hier unzulässig). Das Startdatum der Tätigkeit entspricht dem Unterschriftsdatum des Mitgliedes auf dem neuen Aufnahmeantrag.

In den Basisdaten bleibt das alte Eintrittsdatum aus der früheren BdP-Mitgliedschaft in der Regel erhalten. Nur wenn die Person zuvor lediglich die Mitgliedsart „Kein Mitglied“ innehatte, wird das Unterschriftsdatum des Mitgliedes auf dem neuen Aufnahmeantrag als neues Eintrittsdatum übernommen.

Übergabe an die Untergliederungen

Als Nächstes wird der/*die Landesmitgliederverwalter/*in darüber informiert, dass der Mitgliedsdatensatz reaktiviert wurde. Diese/*r muss nun die Kontaktdaten des Mitglieds aktualisieren und prüfen, ob die richtige Beitragsart in den Mitgliedsdaten ausgewählt ist. Abschließend wird der Mitgliedsausweis gedruckt und an die örtliche Gruppe als Bestätigung geschickt, dass der Wiederaufnahme entsprochen wurde.

Das Mitglied erhält automatisch ein Willkommensschreiben samt Mitgliedsausweis per Post zugeschickt.