Neue Benutzer/innen der Mitgliederverwaltung legen ihr Benutzerkonto selbst an – dieser Prozess wird Selbstregistrierung genannt.
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Damit ein/e Funktionsträger/in die Mitgliederverwaltung nutzen kann, müssen ihrem/seinem Mitgliedsdatensatz zuvor die notwendigen Rechte zugeordnet worden sein. Zudem ist für die Zusendung der Zugangsdaten zwingend erforderlich, dass in den Basisdaten des Mitglieds die korrekte E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Neben den Mitgliederverwalter/innen können auf Stammes- und Landesebene die Stammesführungs- und Landesleitungsmitglieder sowie Hauptamtliche Zugriff auf das System erhalten. |
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Zur Beantragung des Zugangs wird in der Anmeldemaske der Mitgliederverwaltung die Funktion Zugang beantragen aufgerufen:
Im folgenden Dialogfeld muss sich der/die neue Benutzer/in nun anhand von Mitgliedsnummer und Geburtsdatum identifizieren. Darüber hinaus müssen die Nutzungsbedingungen, welche wichtige Hinweise zum Datenschutz enthalten, gelesen und akzeptiert werden.
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Die fünfstellige Mitgliedsnummer entspricht nicht der (alten) Ausweisnummer. Sie kann bei dem/der Landesmitgliederverwalter/in erfragt werden und ist im Adressfeld der Pfade (unmittelbar oberhalb der Anschrift zwischen den ##-Zeichen) sowie in neu ausgestellten Mitgliedsausweisen neben dem Eintrittsdatum zu finden. |
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Nach Abschluss der Registrierung werden die Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Startpasswort, an die in der Mitgliederverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt (Feld „E-Mail 1“). Ihr erhaltet übrigens alle 90 Tage eine Aufforderung zum Ändern des Passwortes.
Probleme?
Sollte es Schwierigkeiten bei der Zustellung oder Verwendung der Zugangsdaten geben, dann probiert zunächst Folgendes:
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Wenn ihr dennoch keinen Zugang zur Mitgliederverwaltung erhaltet, dann kontaktiert bitte eure/n Landesmitgliederverwalter/in.