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Info | ||||||||
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Gemäß Vereinbarung der Landesmitgliederverwalter/innen erfolgt die Abrechnung über das neue Verfahren ab Fälligkeit 01.01.2016. Ältere Fälligkeiten, z.B. unterjährige Beiträge aus dem Jahr 2015, werden nach altem Verfahren von den Landesverbänden erhoben und an den Bund weitergeleitet. Folgende Termine sind für das Jahr 2019 2021 eingeplant:
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Warnung | ||
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Bitte beachtet die von der BdP Bundesversammlung beschlossene Erhöhung des Beitragssatzes für ordentliche Mitglieder für die Jahre 2021-2024 um 3,00 Euro (bzw. 1,50 Euro für Halbjahresbeiträge). Für dadurch erforderliche Anpassungen der Beitragssätze in der Mitgliederverwaltung sind die Landesmitgliederverwalter*innen und, falls die Rechnungsstellung über die MV genutzt wird, auch die Stammesmitgliederverwalter*innen. |
Ausschlaggebend für die Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen ist die jeweils gültige Fassung der Beitragsordnung des BdP.
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