Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Info
titleAbrechnung Jahresbeitrag 20192020

Gemäß Vereinbarung der Landesmitgliederverwalter/innen erfolgt die Abrechnung über das neue Verfahren ab Fälligkeit 01.01.2016. Ältere Fälligkeiten, z.B. unterjährige Beiträge aus dem Jahr 2015, werden nach altem Verfahren von den Landesverbänden erhoben und an den Bund weitergeleitet.

Folgende Termine sind für das Jahr 2019 eingeplant:

Frist für Eingang der Austrittserklärungen zum 31.12. beim Stamm (lt. Satzung) 31.12.20182019
Frist zur Erfassung der Austritte zum 31.12. durch Stammes-MV (lt. Beitragsordnung)31.01.2019 2020
Bereitstellung Abrechnung an Landesmitgliederverwalter/innen0403.02.20192020
Freigabe der Rechnungen (für Stämme in MV sichtbar)10.02.2018

...

2020



Ausschlaggebend für die Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen ist die jeweils gültige Fassung der Beitragsordnung des BdP.

...

Die Erstellung der Rechnung gegenüber dem ordentlichen oder fördernden Mitglied erfolgt durch die jeweilige Hauptgruppierung. Das ist im Regelfall der Stamm bzw. die Aufbaugruppe, bei landes- und bundesunmittelbaren Mitgliedern die entsprechende Ebene. Im Falle einer Doppelmitgliedschaft ist der Stamm mit der ordentlichen Mitgliedschaft zuständig, in dem das Mitglied sein aktives bzw. passives Wahlrecht ausübt (vgl. Bundesbeitragsordnung §1 (4)). Örtliche Gruppen mit Zugriff auf die Mitgliederverwaltung können diese zur Erstellung von Beitragsrechnungen und zur SEPA-Mandatsverwaltung nutzen.