Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Info
titleAbrechnung Jahresbeitrag 20182019

Gemäß Vereinbarung der Landesmitgliederverwalter/innen erfolgt die Abrechnung über das neue Verfahren ab Fälligkeit 01.01.2016. Ältere Fälligkeiten, z.B. unterjährige Beiträge aus dem Jahr 2015, werden nach altem Verfahren von den Landesverbänden erhoben und an den Bund weitergeleitet.

Folgende Termine sind für das Jahr 2018 2019 eingeplant:

Frist für Eingang der Austrittserklärungen zum 31.12. beim Stamm (lt. Satzung) 31.12.
2017
2018
Frist zur Erfassung der Austritte zum 31.12. durch Stammes-MV (lt. Beitragsordnung)31.01.
2018 
2019
Bereitstellung Abrechnung an Landesmitgliederverwalter/innen
05
04.02.
2018
2019
Freigabe der Rechnungen (für Stämme in MV sichtbar)
11
10.02.2018


 

Ausschlaggebend für die Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen ist die jeweils gültige Fassung der Beitragsordnung des BdP.

...

Bis spätestens 31. Januar eines jeden Jahres überprüfen und aktualisieren alle Ebenen des BdP ihre Mitgliedsbestände (vgl. Bundesbeitragsordnung §3 (5)).

Mitgliedschaft auf EbeneVerantwortlich für Prüfung
Mitglieder in Stamm / AufbaugruppeStammesführung / Stammesmitgliederverwalter/in
Landesunmittelbare MitgliederLandesvorstand / Landesgeschäftsstelle / Landesmitgliederverwalter/in
Bundesunmittelbare MitgliederBundesvorstand / Bundesamt / Bundesmitgliederverwalter/in

Hierbei sollten insbesondere Mitglieder, die ihren Austritt erklärt haben oder aufgrund von Beitragsrückstand nicht mehr Mitglied sind, aus der Mitgliederverwaltung gestrichen werden.

...