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Info | ||||||||
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Gemäß Vereinbarung der Landesmitgliederverwalter*innen erfolgt die Abrechnung über das neue Verfahren ab Fälligkeit 01.01.2016. Ältere Fälligkeiten, z.B. unterjährige Beiträge aus dem Jahr 2015, werden nach altem Verfahren von den Landesverbänden erhoben und an den Bund weitergeleitet. Folgende Termine sind für das Jahr 2023 eingeplant:
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Warnung | ||
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Bitte beachtet die von der Bundesversammlung des BdP beschlossene Erhöhung des Beitragssatzes für ordentliche Mitglieder für die Jahre 2021–2024 um 3,00 Euro (bzw. 1,50 Euro für Halbjahresbeiträge)der Beitragssätze ab dem 01.01.2024. Für dadurch erforderliche Anpassungen der Beitragssätze in der Mitgliederverwaltung sind die Landesmitgliederverwalter*innen und, falls die Rechnungsstellung über die MV genutzt wird, auch die Stammesmitgliederverwalter*innen zuständig. |
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