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Info
titleAbrechnung Jahresbeitrag 2022

Gemäß Vereinbarung der Landesmitgliederverwalter*innen erfolgt die Abrechnung über das neue Verfahren ab Fälligkeit 01.01.2016. Ältere Fälligkeiten, z.B. unterjährige Beiträge aus dem Jahr 2015, werden nach altem Verfahren von den Landesverbänden erhoben und an den Bund weitergeleitet.

Folgende Termine sind für das Jahr 2022 2023 eingeplant:

Frist für Eingang der Austrittserklärungen zum 31.12. beim Stamm (lt. Satzung) 31.12.20212022
Frist zur Erfassung der Austritte zum 31.12. durch Stammes-MV (lt. Beitragsordnung)31.01.20222023
Bereitstellung Abrechnung an Landesmitgliederverwalter*innen06.02.20222023
Freigabe der Rechnungen (für Stämme in MV sichtbar)1320.02.2022



Warnung
titleBeitragserhöhung

Bitte beachtet die von der Bundesversammlung des BdP beschlossene Erhöhung des Beitragssatzes für ordentliche Mitglieder für die Jahre 2021–2024 um 3,00 Euro (bzw. 1,50 Euro für Halbjahresbeiträge). Für dadurch erforderliche Anpassungen der Beitragssätze in der Mitgliederverwaltung sind die Landesmitgliederverwalter*innen und, falls die Rechnungsstellung über die MV genutzt wird, auch die Stammesmitgliederverwalter*innen zuständig.

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Die Erstellung der Rechnung gegenüber dem ordentlichen oder fördernden Mitglied erfolgt durch die jeweilige Hauptgruppierung. Das ist im Regelfall der Stamm bzw. die Aufbaugruppe, bei landes- und bundesunmittelbaren Mitgliedern die entsprechende Ebene. Im Falle einer Doppelmitgliedschaft ist der Stamm mit der ordentlichen Mitgliedschaft zuständig, in dem das Mitglied sein aktives und passives Wahlrecht ausübt (vgl. Bundesbeitragsordnung §1 (4)). Örtliche Gruppen mit Zugriff auf die Mitgliederverwaltung können diese zur Erstellung von Beitragsrechnungen und zur SEPA-Mandatsverwaltung nutzen.

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