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Schlüssel

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Die Austrittserklärung muss von dem/der zuständigen Mitgliederverwalter/in archiviert werden. Beispielsweise solltet ihr eine entsprechende E-Mail mitsamt den Versanddaten (Absender, Empfänger, Datum, Betreff) ausdrucken und abheften.

Hinweis

Auch wenn ihr ein zukünftiges Austrittsdatum angebt, wird die Beendigung der Mitgliedschaft in der Mitgliederverwaltungssoftware direkt wirksam. Daher solltet ihr zum Beispiel Austritte zum Jahresende auch erst Ende Dezember oder Anfang Januar eintragen. Spätestens am 31.01. muss der Austritt aber mit Austrittsdatum 31.12. oder früher erfasst sein, ansonsten muss der Stamm einen weiteren Landes- und Bundesbeitrag für das Mitglied bezahlen – unabhängig vom AustrittsdatumWird ein Austritt mit einem Austrittsdatum in der Zukunft eingetragen, so bleibt das Mitglied zunächst im Status "AKTIV". Die Mitgliedschaft wird dann automatisch zum angegebenen Austrittsdatum beendet.

Ausschluss

Das Verfahren für den Ausschluss eines Mitgliedes durch den Bundesvorstand regelt die Ausschlussordnung. Die zugehörigen Unterlagen sind zu archivieren. Nachdem die endgültige Entscheidung für einen Vereinsausschluss gefällt wurde, vermerkt dies der/die Bundesmitgliederverwalter/in im Feld „Bemerkungen“ der Basisdaten des Mitglieds. Anschließend veranlasst sie/er die Eintragung als gesperrte Person im Backend und führt die Beendigung der Mitgliedschaft durch.

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Nachdem ihr die Mitgliedsdaten wieder geschlossen habt, ruft ihr die Funktion „Mitgliedschaft beenden“ über das Kontextmenü per rechtem Mausklick oder das Menü „Weitere Funktionen“ auf.

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Warnung
titleEnddatum korrigieren

Das in der Maske automatisch vorausgefüllte Datum müsst ihr auf jeden Fall durch das korrekte Enddatum ersetzen! Welches Datum einzutragen ist, hängt von der Art der Beendigung der Mitgliedschaft ab:

ArtDatum

Austritt des Mitgliedes

angegebenes Austrittsdatum

Ausschluss

Ausschlussdatum

Tod

Sterbedatum

Beitragsrückstand

01.12.xxxx

Ihr könnt auch ein Austrittsdatum in der Zukunft angeben, wobei die Beendigung trotzdem sofort wirksam wirdder Austritt wird dann zu diesem Datum wirksam. Ein Datum in der Vergangenheit kann höchstens 31 Tage zurückliegen. Ist die Mitgliedschaft bereits früher beendet worden, muss die Eintragung durch eine/n Systemadministrator/in vorgenommen werden.

Das Enddatum wirkt sich zudem auf die Beitragsberechnung aus. Für das Kalenderjahr, in dem die Mitgliedschaft beendet wird, muss das Mitglied seinen letzten Jahresbeitrag bezahlen.

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