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Mitunter werden Funktionen von Eltern, Hauptamtlichen etc. wahrgenommen, die hierfür nicht extra dem BdP beitreten möchten oder sollen. Um ihnen die jeweilige Tätigkeit zuordnen zu können, müssen diese Personen ebenfalls in die Datenbank eingetragen werden, mit der Mitgliedsart „Kein Mitglied“. Da die eingerichteten Genehmigungsverfahren bei jedem Anlegen eines neuen Mitgliedes greifen, muss beispielsweise das Erfassen eines volljährigen Nichtmitglieds ebenfalls vom Bundesvorstand von der Bundesebene abgesegnet werden.

Die Verwaltung sonstiger Kontakte – z.B. Behörden, Sponsoren, andere Organisationen – soll aber außerhalb der Mitgliederverwaltungssoftware erfolgen.

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