Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

  • Die Vergabe von Rechten ist nur möglich, wenn das Mitglied eine Tätigkeit ausübt, die die Vergabe von bestimmten Rechten ermöglicht.
  • Die Gültigkeit eines Rechts ist an den Zeitraum der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit gebunden und endet, sobald die Tätigkeit beendet wurde.
  • Rechte werden immer im Kontext der Tätigkeit wirksam. Ist ein*e Benutzer*in beispielsweise Stammesführer*in im Stamm X, dann erhält er*sie nur Zugriff auf seinen den Stamm X. Hat sie*er zusätzlich noch die Tätigkeit Mitgliederverwalter*in im Stamm Y, so erhält sie*er über diese Tätigkeitszuordnung die entsprechenden Schreibrechte im Stamm Y.
  • Ein*e Benutzer*in kann keine Rechte vergeben, die seine*ihre eigenen Rechte übersteigen.

...


Derzeit können folgenden Tätigkeiten Rechtegruppen zugewiesen werden:

...

 
TätigkeitZulässige RechtegruppenBemerkungen
Landesvorsitzende/*r

Landesvorstand

Lesen (Standard)

Landesvorstand ermöglicht zusätzlich zu Lesen (Standard): Genehmigung Aufnahme Ü18-Mitglieder sowie lesenden Zugriff auf weitere Gruppierungsdaten (Rechnungen etc.)
Stv. Landesvorsitzende/*r

Landesvorstand

Lesen (Standard)

Landesvorstand ermöglicht zusätzlich zu Lesen (Standard): Genehmigung Aufnahme Ü18-Mitglieder sowie lesenden Zugriff auf weitere Gruppierungsdaten (Rechnungen etc.)
Landesschatzmeister/*in

Schatzmeister LV (Lesend)

Mitgliederverwalter (Schreibend)

Lesen (Standard)

Schatzmeister LV (Lesend) ermöglicht zusätzlich zu Landesvorstand Zugriff auf die Bankverbindungen

Mitgliederverwalter (Schreibend) ermöglicht schreibenden Zugriff auf die MV um bspw. Bankdaten und SEPA-Mandate pflegen zu können

Landesbeauftragte/*rLesen (Standard)
LandesgeschäftsstelleLesen (Standard) 
LandeswahlobmenschLesen (Standard)
Mitgliederverwalter/*in LandMitgliederverwalter LVMitgliederverwalter (LV) ermöglicht zusätzlich zum „normalen“ Mitgliederverwalter (Schreibend) die Genehmigung von Aufnahmeanträgen und die erweiterte Verwaltung von Gruppierungsdaten
Hauptamtliche/*r

Lesen (Standard)

Mitgliederverwalter (Schreibend)

 

Ebene Bezirk

TätigkeitZulässige RechtegruppenBemerkungen
Bezirkssprecher
/
*in

Lesen (Standard)

 

Ebene Stamm

  
TätigkeitZulässige RechtegruppenBemerkungen
Stammesführer/*in

Lesen (Standard)


Stv. Stammesführer/*in

Lesen (Standard)


Stammesschatzmeister/*in

Schatzmeister (Lesend)

Mitgliederverwalter (Schreibend)

Schatzmeister (Lesend) ermöglicht zusätzlich zu Lesen (Standard) Zugriff auf die Bankverbindungen

Mitgliederverwalter (Schreibend) ermöglicht schreibenden Zugriff auf die MV um bspw. Bankdaten und SEPA-Mandate pflegen zu können

Mitgliederverwalter/*in StammMitgliederverwalter (Schreibend) 

 



Rechte vergeben

Rechte werden beim Anlegen oder späteren Bearbeiten von Tätigkeitszuordnungen vergeben, siehe Anleitung Tätigkeiten verwalten.

 


In den Feldern Rechtegruppe und Rechtegruppe - Baum kann eine der für die jeweilige Tätigkeit zulässigen Rechtegruppen ausgewählt und damit dem Mitglied zugewiesen werden.

Rechtegruppe definiert dabei die Rechte, die auf Ebene der Gruppierung (beim Landesvorsitzenden z.B. bei der Landesleitung der Landesverband selbst) gelten, Rechtegruppe - Baum definiert die Rechte, die unterhalb der Ebene, auf der die Tätigkeit ausgeübt wird (im Fall Landesvorstand Landesleitung also auf der Ebene Stamm) gelten sollen.

Info

In der Praxis bedeutet das in der Regel:

Bei Tätigkeiten auf Landes- und Bundesebene: In den Feldern Rechtegruppe und Rechtegruppe-Baum wird jeweils das gleiche gewünschte Recht eingetragen.

Bei Tätigkeiten auf Stammesebene: In das Feld Rechtegruppe wird das gewünschte Recht eingetragen. (Das Feld Rechtegruppe-Baum bleibt leer, da es unterhalb des Stammes keine weiteren Ebenen gibt und es daher ohnehin wirkungslos ist)

 


Die zugewiesenen Rechte werden im Bereich Mitgliederverwaltung bei den Tätigkeiten des Mitglieds angezeigt:

 


Benutzerkonto erstellen

Das Zuweisen einer Rechtegruppe räumt einer Person bestimmte Rechte in der Mitgliederverwaltung ein. Zum Zugriff auf die Mitgliederverwaltung benötigt die Person natürlich neben den entsprechenden Rechten auch ein Benutzerkontoeinen Zugang, das der über die Selbstregistrierung angelegt eingerichtet wird.