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Nachdem der Stamm den Aufnahmeantrag bearbeitet hat, wird standardmäßig der*die Landesmitgliederverwalter*in per E-Mail über den neuen Antrag benachrichtigt.

Soll eine Sollen andere Person Personen die Aufnahmeanträge bearbeiten, so kann dies durch Zuweisen der folgenden Tätigkeiten an die Person jeweiligen Personen definiert werden:

TätigkeitBedeutung
Empfänger*in Aufnahmeantrag LV U18An diese Person wird abweichend zur*zum Landes-MVler die Aufnahmeanträge Minderjähriger geschickt
Empfänger*in Aufnahmeantrag LV Ü18An diese Person wird abweichend zur*zum Landes-MVler die Aufnahmeanträge Volljähriger geschickt

Hinweis: Wird diese Tätigkeit zugewiesen, erhält der*die Landes-MVler für die jeweilige Altersgruppe keine Benachrichtigung mehr. Soll sowohl Landes-MVler als auch weitere Personen benachrichtigt werden, so muss dem*der Landes-MVler ebenfalls die o.g. Tätigkeit zugeordnet werden.

Genehmigungsformular

Die E-Mail beinhaltet einen Link zum Genehmigungsformular:

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