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Das hier beschriebene Vorgehen kann nicht abbilden, dass die gesetzlichen oder individuell vereinbarten Vorankündigungsfristen und Vorlauffristen für Erst- und Folgelastsschriften unterschiedlich sind – bei Definition des Einzugsdatums sollte also immer von der längsten anwendbaren Frist ausgegangen werden.
Kontodaten nach Rechnungsstellung ändern
Wurden nach der Durchführung eines Rechnungslaufs (zum Beispiel als Reaktion des Mitglieds auf die Pre-Notification) eine Bankverbindung übermittelt, so müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Bankverbindung aktualisieren
2. Neues Mandat erzeugen, unterschreiben lassen und dokumentieren (siehe oben)
3. Mit Hilfe der Funktion "IBAN/Mandate prüfen" die SEPA-XML-Datei korrigieren:
Aufruf
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Die Prüfung durchgeführt und das Ergebnis einer möglichen Aktualisierung wird angezeigt
Die angezeigten Aktualisierungen werden mit "Speichern" durchgeführt. |
Im Anschluß wird das Ergebnis angezeigt. Sofern Mandate ausgetauscht wurden, was bei einem IBAN-Wechsel immer der Fall ist wird für die Sammellastschrift gleich eine neue Sepa-Datei in dem gewählten Format erzeugt. |
Der Download - Link für die Anzeige der Sepa-Datei ist unter Ansicht der Sammellastschrift verfügbar
Im Beispiel: 06.05.21_V30_nv_230302_1744.xml bedeutet:
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Anzeige der Änderungen an der Einzellastschrift Alle Änderungen, die an der Einzellastschrift nach Erstellung durch die Prüfen Funktion vorgenommen wurden werden in der Einzellastschrift selbst im Feld "Hinweis" hinterlegt:
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