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Info
titleAbrechnung Jahresbeitrag 2020

Gemäß Vereinbarung der Landesmitgliederverwalter*innen erfolgt die Abrechnung über das neue Verfahren ab Fälligkeit 01.01.2016. Ältere Fälligkeiten, z.B. unterjährige Beiträge aus dem Jahr 2015, werden nach altem Verfahren von den Landesverbänden erhoben und an den Bund weitergeleitet.

Folgende Termine sind für das Jahr 2021 eingeplant:

Frist für Eingang der Austrittserklärungen zum 31.12. beim Stamm (lt. Satzung) 31.12.2021
Frist zur Erfassung der Austritte zum 31.12. durch Stammes-MV (lt. Beitragsordnung)31.01.2022
Bereitstellung Abrechnung an Landesmitgliederverwalter*innen06.02.2022
Freigabe der Rechnungen (für Stämme in MV sichtbar)13.02.20212022



Warnung
titleBeitragserhöhung

Bitte beachtet die von der Bundesversammlung des BdP beschlossene Erhöhung des Beitragssatzes für ordentliche Mitglieder für die Jahre 2021–2024 um 3,00 Euro (bzw. 1,50 Euro für Halbjahresbeiträge). Für dadurch erforderliche Anpassungen der Beitragssätze in der Mitgliederverwaltung sind die Landesmitgliederverwalter*innen und, falls die Rechnungsstellung über die MV genutzt wird, auch die Stammesmitgliederverwalter*innen zuständig.

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