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Landesverband | Erzeugung Antragsschreiben über MV | Dokumentation Einsichtnahme in MV | Erfassung erfolgt durch |
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Baden-Württemberg | Möglich | Ja | Landesverband |
Bayern | Möglich | Ja | Landesverband |
Berlin/Brandenburg | Möglich | Ja | Landesverband |
Bremen | Möglich | Optional | Stamm * |
Hessen | Möglich | OptionalJa | Stamm *Landesverband |
Niedersachsen | Möglich | Optional | Stamm * |
Nordrhein-Westfalen | Möglich | Ja | Landesverband |
Rheinland-Pfalz/Saar | Möglich | Optional | Stamm * |
Sachsen | Möglich | Optional | Stamm * |
Schleswig-Holstein/Hamburg | Möglich | Optional | Stamm * |
Thüringen | Möglich | Optional | Stamm * |
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Info | ||
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* = Soll die Einsichtnahme in Führungszeugnisse durch den Stamm in der Mitgliederverwaltung dokumentiert werden, so ist hierzu eine Freischaltung durch den/die Landesmitgliederverwalter/in (Tätigkeit Erfasser/in Führungszeugnis SGB VIII und Zuweisung Rechtegruppe Erfasser Führungszeugnisse SGB VIII) erforderlich! |
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Die Mitgliederverwaltung unterstützt bei der Erfassung der Führungszeugnisse drei verschiedene Prozessschritte:
Inhalt | ||
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Erzeugung der Antragsunterlagen
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Die für die Erfassung zuständige Untergliederung ist die erste Untergliederung, welche von der Gruppe, in der das Mitglied geführt wird, ausgehend nach oben im Baum zuerst das Häkchen „Handling SGB VIII FZ“ gesetzt hat. Die standardmäßige Konfiguration ist der obenstehenden Tabelle zu entnehmen, Abweichungen hiervon dürfen nur nach Rücksprache mit dem Team Mitgliederverwaltung vorgenommen werden.
Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
Warnung | ||
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Die Mitgliederverwaltung darf nur zur Dokumentation von erweiterten Führungszeugnissen nach SGB VIII §72a verwendet werden. Sollte eine Einsichtnahme in Führungszeugnisse aus anderen Gründen erfolgen oder eine andere Art von Führungszeugnissen (i.d.R. dann einfache Führungszeugnisse nach §30 BZRG) eingesehen werden, so muss dies außerhalb der Mitgliederverwaltung oder in Form von Tags bzw. gruppierungsspezifischen Tätigkeitszuweisungen dokumentiert werden. |
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Damit ist die Einsichtnahme des Führungszeugnisses in der Mitgliederverwaltung dokumentiert. Diese Einsichtnahme kann von allen Personen, die lesenden Zugriff auf den Datensatz des Mitglieds haben, abgerufen werden.
Bescheinigung über Einsichtnahme einsehen, drucken und prüfen
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Die erfassten Führungszeugnisse sind in den Daten des Mitglieds im Reiter Bescheinigungen sichtbar:
Wird eine solche Bescheinigung über den Button ‚Anzeigen‘ aufgerufen, so erscheint ein Dialogfeld mit folgenden Informationen:
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Unter https://mv.meinbdp.de/ica/sgb-acht-bescheinigung-pruefen kann die Echtheit der generierten Bescheinigungen unabhängig von einem MV-Zugang geprüft werden. Hierfür müssen die auf der Bescheinigung aufgedruckten Daten eingegeben werden:
Nach Betätigung des Buttons ‚Prüfen‘ wird die Echtheit und Gültigkeit der Bescheinigung geprüft und angezeigt: