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Schlüssel

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Info
titleWann ist ein Aufnahmeantrag erforderlich?

Ein Aufnahmeantrag ist erforderlich bei

  • Erstmaligem Beitritt in den BdP
  • Wiedereintritt nach Unterbrechung der Mitgliedschaft (d.h. nach erfolgtem Austritt), siehe auch Wiedereintritt
  • Wechsel zwischen Mitgliedsarten (z.B. von fördernder Mitgliedschaft zu ordentlicher Mitgliedschaft), siehe auch Mitgliedsart ändern

Kein Aufnahmeantrag ist erforderlich bei

Kein Aufnahmeantrag ist erforderlich bei

  • Stammeswechsel, sofern dieser ohne Unterbrechung der Mitgliedschaft im BdP erfolgt, siehe auch Stamm wechseln

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Hinweis
titleVolljährige Personen

Bei volljährigen Antragstellern sind sowohl die Begründung des Mitglieds als auch die Stellungnahme der Stammesführung im Reiter "Sonstiges" zu erfassen. Besonders lange Begründungen und Stellungnahmen (die nicht in das Feld auf dem Aufnahmeantrag passen) können per E-Mail an den/die Landesmitgliederverwalter/in geschickt werden.

Ohne Begründung und Stellungnahme kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden! Die Stellungnahme der Stammesführung ist so zu verfassen, dass dem Landes- und Bundesvorstand deutlich wird, weshalb der Stamm die Aufnahme befürwortet oder ablehnt.

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Sobald alle erforderlichen Zustimmungen zum Aufnahmeantrag vorliegen, gelangt das Mitglied automatisch in den Status AKTIV. Nun wird vom Landesverband ein Mitgliedsausweis gedruckt (siehe Ausweis drucken) und dem Stamm zugeschicktEinmal im Quartal verschickt das Bundesamt ein Begrüßungsschreiben an alle neuen Mitglieder, welches einen BdP-Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat enthält.