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Von der Bundesversammlung wurde 2016 die Gründung eines Arbeitskreises (AK) beschlossen, der dann vom Bundesvorstand eingesetzt und berufen wurde. Der AK setzt sich aus 9 ehrenamtlichen BdPler*innen zusammen, die teilweise im Landes- oder Bundesvorstand Ämter innehatten. Unter https://meinbdpbdp.de/display/BUND/AK+Aufarbeitung findest ak-aufarbeitung findest du die einzelnen Mitglieder. Begleitet wird der AK von einer Person aus dem Bundesvorstand sowie einer hauptamtlichen Teilzeitkraft.

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Du kannst dich bei Fragen oder Anregungen an die Adresse aufarbeitung@pfadfinden.de wenden oder uns persönlich ansprechen. Unsere Kontaktdaten sind auch hier vermerkt: https://meinbdpbdp.de/display/BUND/AK+Aufarbeitungak-aufarbeitung

Mehr Informationen zum Projekt findest du hier: Aufarbeitung im BdP und hier: www.pfadfinden.de/kinderschutz/aufarbeitung.

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Wenn du bei der Aufarbeitung mitwirken willst, wende dich bitte per Mail an den BdP unter aufarbeitung@pfadfinden.de oder die Ansprechpersonen, die du unter https://meinbdpbdp.de/display/BUND/AK+Aufarbeitungak-aufarbeitung findest. Du kannst aber

auch das wissenschaftliche Institut unter den Kontaktdaten, die hier bei Beginn der Studie veröffentlicht werden, kontaktieren.

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Über den weiteren Prozess der Aufarbeitung wird über die Webseite pfadfinden.de/kinderschutz und hier (Frage) informiert: Aufarbeitung im BdP informiert. Da die Studie circa 24 Monate in Anspruch nehmen wird, wird es erst nach dieser Zeit einen Abschlussbericht geben. Die Verbandsentwicklung auf Basis der wissenschaftlichen Ergebnisse wird, sobald konkrete Maßnahmen beschlossen werden, ebenfalls auf der Webseite dokumentiert.

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„Der Bundesvorstand wird beauftragt, einen wissenschaftlichen Partner zu finden, mit dem eine externe Aufarbeitung von Fällen sexuellem Missbrauchs und institutionellen Versagens seit der Gründung des BdP möglich ist. Für diese Aufarbeitung stellt der BdP entsprechende finanzielle Mittel bereit und akquiriert Fördermittel. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Der Arbeitskreis Aufarbeitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvortand ein Kommunikationskonzept, welches den Opfern und einer notwendigen Haltung (Wiedergutmachung) gerecht wird. Der BdP prüft seine Öffentlichkeitsarbeit und fügt eventuell eine Erklärung ein, die eine transparente Verantwortung gegenüber Opfern wahrnimmt - gegen das Verschweigen. Außerdem prüft der BdP das Andenken von Täter*innen.“

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