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Betroffene werden zunächst durch eine*n Obmann*Obfrau in den Beirat eingebunden.

Weiterführende Inhalte

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Beschlusstext der Bundesversammlung 2016:

„Der BdP Bundesvorstand wird beauftragt, mögliche Wege einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Umgang mit sexuellem Missbrauch seit der Gründung des BdP aufzuzeigen und der Bundesversammlung innerhalb eines Jahres zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei sollen sowohl inhaltliche Wege (Aktensichtung durch externes Fachpersonal, Interviews etc.) als auch der finanzielle Bedarf geklärt werden. Sollte keine abschließende Beschlussvorlage in einem Jahr vorliegen, soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Die Bundesversammlung soll dann über das weitere Vorgehen entscheiden.“

Beschlusstext der Bundesversammlung 2017:

„Der Bundesvorstand wird beauftragt, einen wissenschaftlichen Partner zu finden, mit dem eine externe Aufarbeitung von Fällen sexuellem Missbrauchs und institutionellen Versagens seit der Gründung des BdP möglich ist. Für diese Aufarbeitung stellt der BdP entsprechende finanzielle Mittel bereit und akquiriert Fördermittel. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Der Arbeitskreis Aufarbeitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvortand ein Kommunikationskonzept, welches den Opfern und einer notwendigen Haltung (Wiedergutmachung) gerecht wird. Der BdP prüft seine Öffentlichkeitsarbeit und fügt eventuell eine Erklärung ein, die eine transparente Verantwortung gegenüber Opfern wahrnimmt - gegen das Verschweigen. Außerdem prüft der BdP das Andenken von Täter*innen.“

FAQs zum Download