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Inhalt


Video Pressekonferenz zur Präsentation der Ergebnisse der Studie

Beginn 29.02.2024 10Uhr

bit.ly/Echolot_Pressekonferenz



Video Pressekonferenz zum Start der Studie 2021

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urlhttps://www.youtube.com/watch?v=l39noydzgkw


Allgemeine Fragen


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titleWarum beschäftigt sich der BdP mit so einem Thema?

Die Institution des BdP trägt immer noch eine moralische Verantwortung für Fehlentscheidungen in der Vergangenheit. Dieser Verantwortung möchten wir uns stellen.

Es wurde in der Vergangenheit Vorwürfen nicht angemessen genug begegnet, daraus ergibt sich eine Verantwortung. Der BdP hat einen Bundesversammlungsbeschluss gefasst, um sich der Verantwortung zu stellen, einen angemessenen Umgang und eine Form der Kommunikation über dieses Thema im BdP zu finden. Neben Prävention und Intervention verstehen wir die Aufarbeitung als dritte Säule zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Wir wollen selbst bestimmt und freiwillig einen Prozess zur Aufarbeitung des institutionellen Umgangs mit sexualisierter Gewalt im BdP im Zeitraum von 1976 bis 2006 in Gang setzen und diesen auf allen Ebenen des BdP begleiten.

Dabei werden alle Untergliederungen gleichermaßen über den Prozess informiert und unterstützt. Es wurde eine Studie durch ein unabhängiges externes Institut durchgeführt. Wir hatten uns für das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) aus München entschieden. http://www.ipp-muenchen.de/. Die Studie hat zwei Jahre in Anspruch genommen und die Ergebnisse werden auf einer Pressekonferenz am 29.02.2024 um 10Uhr im Presseclub München vorgestellt.


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titleIst der BdP besonders betroffen (täter*innenfreundlich)?

Dass wir uns damit beschäftigen, heißt nicht, dass es im BdP außergewöhnlich viele Vorfälle gab, sondern eher, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind und uns dieser auch stellen wollen. Sexuelle Gewalt kommt in unserer Gesellschaft überall vor, also auch bei den Pfadfinder*innen. Wir haben aber seit vielen Jahren umfassende präventive Maßnahmen ergriffen, die den BdP zu einem täter*innenUNfreundlichen Ort gemacht haben. Das bedeutet u.a., dass es seit 2001 den AK intakt gibt, der sich den Säulen Prävention und Intervention widmet, u.a. durch Bildungsmaterialien, Schulungen, Ansprechpersonen. Außerdem schaffen wir in unseren Gruppen ein offenes Klima, in dem der Schutz vor Gewalt und körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen.   


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titleAn wen kann ich mich wenden, wenn ich etwas zu erzählen/mitzuteilen habe?

Du kannst dich per Mail an die Adresse aufarbeitung@pfadfinden.de oder die einzelnen Mitglieder wenden. Du findest sie unter https://bdp.de/ak-aufarbeitung. Nur mit deinem Einverständnis kann dein Kontakt weitergeleitet werden. 

Da die Studie nun beendet ist, gibt es aktuell die Möglichkeit:


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titleAn wen kann ich mich wenden, wenn sich bei mir ein*e Betroffene*r/ Zeitzeug*in aus dem Untersuchungszeitraum gemeldet hat?

Du kannst die Kontaktdaten des Arbeitskreises weitergeben: 


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titleAn wen kann ich mich wenden, wenn sich bei mir ein*e aktuelle*r Betroffene*r gemeldet hat?

Bitte wende dich an deinen Landesvorstand oder lass dich bei deinem Landes AK intakt beraten mobile phone with arrow Kontaktpersonen

Falls du dich weiter informieren und beraten lassen möchtest, gibt es hier die passende Beratungsstelle: https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html


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titleWie organisiert der BdP den Aufarbeitungsprozess?

Von der Bundesversammlung wurde 2016 die Gründung eines Arbeitskreises (AK) beschlossen, der dann vom Bundesvorstand eingesetzt und berufen wurde. Der AK setzt sich aus 7 ehrenamtlichen BdPler*innen zusammen, die teilweise im Landes- oder Bundesvorstand Ämter innehatten. Unter https://bdp.de/ak-aufarbeitung findest du die einzelnen Mitglieder. Begleitet wird der AK von einer Person aus dem Bundesvorstand sowie der hauptamtlichen Referentin für Prävention und Kinderschutz Karolin Reinhold.

Hier findest du den gesamten Beschlusstext zum Nachlesen: Siehe weiterführende Fragen.

Du kannst dich bei Fragen oder Anregungen an die Adresse aufarbeitung@pfadfinden.de wenden oder uns persönlich ansprechen. Unsere Kontaktdaten sind auch hier vermerkt: https://bdp.de/ak-aufarbeitung

Mehr Informationen zum Projekt findest du hier: Aufarbeitung im BdP und hier: www.pfadfinden.de/kinderschutz/aufarbeitung.



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titleWas passiert jetzt mit den Ergebnissen?
  • Weiter Überarbeitung des Schutzkonzepts auf Basis der Ergebnisse der Studie unter Beteiligung von unterschiedlichen Ebenen des BdP. Diese Gruppe hat sich Anfang 2023 gefunden, weiteres zum Schutzkonzept 2.0 weiter unten in diesem FAQ.
  • Anstoßen innerverbandlicher Aufarbeitungsprozesse (in den Ebenen). Reflexion von Macht und Altersstrukturen.
  • Entwicklung von Instrumenten zur Anerkennung des Leids von Betroffenen, Einrichtung einer Anlaufstelle für „Altfälle“
  • Zuhören und Miteinander Sprechen


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titleWie sieht es aus mit Datenschutz?

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb verarbeiten wir die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. 

Bei allgemeinen Fragen oder Hinweisen steht euch die Datenschutzbeauftrage des BdP, Silvia Houda, unter datenschutz@pfadfinden.de zur Verfügung.

Die Einwilligungserklärung, dass der BdP Kontaktdaten von potenziellen Interviewpartner*innen an das IPP weitergeben darf, wird ein Jahr über die Dauer der Studie hinaus aufbewahrt. Das IPP hat sich dann mit den interviewbereiten Personen in Verbindung gesetzt. Der weitere Verlauf dieser Kontakte wird ausschließlich vom IPP dokumentiert. Der BdP wird keine Kenntnis über Interviewpartner*innen erhalten.



Betroffene


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titleIch möchte als Betroffene*r oder Zeitzeug*in unterstützen.

Du kannst dich per Mail an die Adresse aufarbeitung@pfadfinden.de oder die einzelnen Mitglieder wenden. Du findest sie unter https://bdp.de/ak-aufarbeitung. Nur mit deinem Einverständnis kann dein Kontakt weitergeleitet werden. 

Da die Studie nun beendet ist, gibt es aktuell die Möglichkeit:



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titleWie sind Betroffene in das Projekt eingebunden?

Betroffene sind über den Beirat und die Begleitgruppe der Studie in das Projekt eingebunden. Im Fall des Beirats ist das zunächst über eine*n Obmann geschehen. Holger Specht nimmt aktuell die Rolle des Obmann ein und steht als Ansprechpartner zur Verfügung: specht@inmedio.de .

Falls du die Betroffenenperspektive in den Beirat einbringen möchtest, melde dich bei karolin.reinhold@pfadfinden.de oder specht@inmedio.de .

Der Beirat setzt sich weiter zusammen aus

  • zwei Vertreter*innen der Landesverbände
  • zwei Vertreter*innen des IPP
  • ein*e Vertreter*in der Stiftung Pfadfinden
  • ein*e Obmann*Obfrau der Betroffenen
  • ein*e Vertreter*in des Deutschen Jugendinstitutes
  • weitere Vertreter*innen aus anderen Jugend- und Pfadfinder*innenverbänden, z.B. aus dem RdP, dem DPV, dem DPB sowie dem DBJR.



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titleWer weiß nachher von meinem Fall?

Im BdP weiß die beratende Person und ggf. der Vorstand, wenn Handlungsnotwendigkeit besteht, davon. Auch hier werden die Kontaktdaten unabhängig von der Geschichte aufbewahrt.

Im wissenschaftlichen Institut kennt der*die Interviewer*in den Fall, der*die ein persönliches Gespräch in der Nähe vom Wohnort des*der Betroffenen durchführen wird. Das Gespräch wird nach streng wissenschaftlichen Standards anonymisiert ausgewertet. Kontaktdaten werden unabhängig von der Geschichte aufbewahrt. Das Datenmaterial (die Transkripte) wird anonymisiert und die Kontextvariablen (wie Wohnort, Namen, Anzahl Personen) verändert.

Bei Nina e.V., einer Fachberatungstelle, mit der kooperiert wird, kennt niemand außer der beratenden Person die Daten.



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titleWird der Fall dokumentiert?

Ja, der Fall wird je nach Ansprechpartner*in unterschiedlich dokumentiert:

Im BdP: Handschriftliche Notizen bei dem Gespräch, anonymisierte Geschichten. Im Rahmen einer Datenschutzvereinbarung werden Daten nur nach schriftlicher Einwilligungserklärung weitergegeben. 

Bei N.i.n.a. e.V. Fachberatungsstelle: Die Beratung erfolgt anonym und auf Wunsch wird keine Dokumentation vorgenommen.

Im wissenschaftlichen Institut: Das Datenmaterial wird anonymisiert und die Kontextvariablen (wie Wohnort, Namen, Anzahl Personen) verändert.



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titleGibt es eine Möglichkeit der Vernetzung zwischen Betroffenen?

Wir unterstützen Betroffenengruppen. Sprecht uns an (z.B. Hilfe bei der Vernetzung): aufarbeitung@pfadfinden.de

Gemeinsam mit dem VCP und der DPSG laden wir am 10. März in Frankfurt a.M. zu einem Informationstreffen für Menschen ein, die mittelbar und unmittelbar Erfahrungen von sexualisierten Grenzverletzungen in unseren Verbänden erlebt haben. laptop computer https://www.pfadfinden.de/details/2024/02/15/vernetzungstreffen-fuer-betroffene/



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titleWas passiert mit meiner Meldung?

Im BdP: Die Meldung wird aufgenommen. Für eine verbandsinterne Aufarbeitung (ohne Aufnahme in die wissenschaftliche Studie) wird es ggf. eine anonymisierte Dokumentation für den Verbandsentwicklungsprozess geben.

Bei N.I.N.A. e.V., Fachberatungsstelle: Die Meldung wird je nach Bedarf an Beratungsstellen weitervermittelt oder Hilfestellung für das weitere Vorgehen gegeben.

Im wissenschaftlichen Institut: Bei Bedarf wurde ein Interview-Termin vereinbart.



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titleWie werde ich informiert? Wo kann ich mich informieren?

Über den weiteren Prozess der Aufarbeitung wird über die Webseite pfadfinden.de/kinderschutz und hier: Aufarbeitung im BdP informiert. Der Abschlussbericht des Institut IPP wird am 29.02.2024 um 10 Uhr im Pressclub München der Öffentlichkeit vorgestellt: bit.ly/Echolot_Pressekonferenz.

Die Verbandsentwicklung auf Basis der wissenschaftlichen Ergebnisse wird, sobald konkrete Maßnahmen beschlossen werden, ebenfalls auf der Webseite dokumentiert.



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titleWelches Maß an Mitbestimmung habe ich als betroffene Person?

Wir nehmen Wünsche entgegen und bemühen uns um Berücksichtigung, müssen aber bei beispielsweise noch aktiven Täter*innen ggf. Maßnahmen ergreifen. Uns ist bewusst, dass Täter*innen oft geehrte und charmante Persönlichkeiten sind.

Wir bemühen uns aber im Andenken an Täter*innen einen betroffenengerechten Umgang zu finden und sind für Vorschläge und Hinweise dankbar.



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titleKann ich anonym bleiben?

Vertraulichkeit kann immer zugesichert werden.


Schutzkonzept 2.0 

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titleWas ist ein Schutzkonzept?

Ein Schutzkonzept ist ein Prozess, in dem eine „Kultur der Achtsamkeit“ im Verband angestrebt wird. Es ist ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen, Kommunikation sowie Haltung und Kultur einer Organisation in Bezug auf Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt. 

Der BdP hat bereits ein Schutzkonzept, was hier nachlesbar ist: https://www.pfadfinden.de/kinderschutz/ . Es soll aber nun partizipativ umfassend überarbeitet werden und die Ergebnisse der Erkenntnisse aus dem Aufarbeitungsprozess mit einfließen. Außerdem soll so die verbandliche Aufarbeitung verstetigt werden und mit in das Schutzkonzept aufgenommen werden.


  
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titleWarum müssen wir es überarbeiten?
  • Weil es bisher kaum partizipative Erarbeitung und Umsetzung gab.
  • Weil es Handlungssicherheit und Orientierung bietet, Transparenz und Vertrauen schafft.
  • Weil es ein wichtiger Qualitätsentwicklungsprozess ist.
  • Weil es umfassend sein soll, auf die jeweiligen Kontexte zugeschnitten, so dass es alle im Alltag leben können


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titleWie ist der Fahrplan?

Eine Gruppe Anfang 2023 hat sich eine Gruppe gefunden, bestehend aus 11 Menschen der verschiedenen Ebenen im BdP, Funktionen, Landesverbände. Gemeinsam haben wir entschieden aus dem Kreis der elf Personen eine kleinere sogenannte "Steuerungsgruppe" zu bilden, die einen Projektplan mit Meilensteinen entwickeln wird im März/April 2024. Außerdem haben wir uns in extern moderierten Treffen darüber verständigt welche Bausteine das Schutzkonzept haben soll (siehe weiter unten). An diesen arbeiten gerade auch schon einzelne Projektgruppen: Neben den Menschen aus der Steuerungsgruppen holen sich die einzelnen Projektgruppen für ihren Bereich auch Wissen und externe Hilfe dazu. Aktuell sammeln viele Projektgruppen schon vorhandene Ansätze in ihrem Bereich, gehen diese durch und entwickeln einen Fahrplan für ihren Baustein und überlegen welches Wissen noch benötigt wird.

Wir haben schon eine recht umfangreiche Befragung (eine sogenannte Risiko- und Potentialanalyse) von Landesvorständen, der Bundeebene und Gruppenleitungen durchgeführt. Darauf aufbauend sollen noch weitere Befragungen und Workshops zu den einzelnen Bausteinen erfolgen. Es soll geschaut werden, was es alles gibt, was funktioniert und was nicht. Dies soll alles 2024 noch geschehen. 


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titleWas gehört dazu?

Es gibt keine allgemeinen, rechtlich verbindlichen Standards, Kriterien oder Prozesse für solche Schutzkonzepte. Aber es gibt Empfehlungen und Beispiele z.B. des Kinderschutzbunds.

Wir haben uns mit fachlicher Begleitung für folgende Bausteine entschieden, an denen jeweils eine kleinere Projektgruppe arbeitet:

  • Risiko- und Ressourcen-analyse
  • Beschwerdemanagement
  • Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  • Verhaltenskodex
  • Verfahrensplan
  • Nachbereitung
  • Fallmeldung- und Reflexion
  • Personalmanagement
  • Wissensvermittlung und Qualifizierung
  • Sexual-(pädagogisches) Konzept


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titleWo kann ich mich hinwenden?

Hier findest du eine Übersicht der Anlaufstellen in Fällen sexualisierter Gewalt. 

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name5_Flowchart_Aufarbeitung_2024_final.pdf
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Bei allgemeinen Fragen und Hinweisen zu Schutzkonzept einfach eine Email an ak-schutzkonzept@pfadfinden.de .

 



Wissenschaft


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titleWie wird die Aufarbeitung stattfinden?

Es wurde eine Studie durch ein unabhängiges externes Institut durchgeführt. Wir hatten uns für das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) aus München entschieden. http://www.ipp-muenchen.de/

In einem ersten Schritt hat das Institut Interviews geführt mit BdPler*innen, die die Aufarbeitung mit angestoßen haben und z.B. in der aktuellen Bundesleitung sind.

Im September 2021 startete ein öffentlicher Aufruf. Die Personen, die sich darauf meldeten, wurden zu Interviews eingeladen. Gleichzeitig wurden die Akten des BdP, die sich z.B. auf der Burg Ludwigstein befinden, nach streng wissenschaftlichen Standards gesichtet.

Die Studie hat zwei Jahre in Anspruch genommen und die Ergebnisse werden auf einer Pressekonferenz am 29.02.2024 um 10Uhr im Presseclub München vorgestellt: bit.ly/Echolot_Pressekonferenz.


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titleVerstehen die Wissenschaftler*innen überhaupt etwas von diesem Thema?

Das Institut, das beauftragt wurde, hat bereits mehrere Aufarbeitungsstudien zu dem Thema durchgeführt. Auftraggeber bisher waren z.B. die Benediktinerabtei Ettal, Stift Kremsmünster, Stadt München, Bistum Hildesheim und die Odenwaldschule. Hier sind Veröffentlichungen zu den letzten durchgeführten Studien aufgeführt: https://www.ipp-muenchen.de/aktuell


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titleWer bezahlt die Studie?

Die externe, unabhängige Studie wird durch Spenden, institutionelle Förderungen und Eigenmittel finanziert.


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titleWarum ist der Untersuchungszeitraum nur von 1976 bis 2006?

Bei einem Forschungsauftrag muss es klar abgegrenzte Zeiträume geben. Wir haben den Zeitraum so festgelegt, da der BdP sich erst ab den frühen 2000ern intensiver mit Prävention sexualisierter Gewalt auseinandergesetzt hat und das Thema gesamtgesellschaftlich bis in die 2000er beschwiegen wurde. Für uns heißt das nicht, dass Fälle außerhalb dieser Zeitperiode nicht wichtig sind. Sie werden aber nicht in diese bestimmte Studie einfließen.


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titleAn wen werden die Informationen weitergegeben? Was passiert mit den Daten (Interviews etc.)?

Alle Interviews werden streng vertraulich nach wissenschaftlichen Standards geführt und ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Das Datenmaterial (Transkripte) wird anonymisiert und die Kontextvariablen (wie Wohnort, Namen, Anzahl Personen) verändert, sodass keine Personen mehr erkennbar sind.


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titleWird mein Name in der Studie auftauchen?

Nein, alle Namen und Orte werden nur anonymisiert ausgewertet und die Umstände verfremdet.


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titleWie wird der Kontakt zwischen den Zeitzeug*innen/Betroffenen und dem Forschungsinstitut hergestellt?

Die Zeitzeug*innen und Betroffenen konnten sich selber bei der vom Institut angegebenen Mail melden.


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titleWas passiert mit Fällen, die außerhalb dieser Periode stattfanden?

Sofern sie strafrechtlich relevant sind, greift der Krisenleitfaden, in welchem der Landesvorstand, der AK intakt und die jeweiligen Ansprechpersonen benachrichtigt und einbezogen werden. Bei Fällen, die vor 1976 stattgefunden haben, melde dich bitte trotzdem bei aufarbeitung@pfadfinden.de, bei Fällen nach 2006 bitte unter intakt@pfadfinden.de.



Beirat


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titleWas ist die Aufgabe des Beirats?

Aufgaben des Beirats sind:

  • die Beratung des Bundesvorstandes und des AK Aufarbeitung bei der Durchführung des Aufarbeitungsprojektes,
  • die Reflexion des vorgeschlagenen Forschungsdesigns der wissenschaftlichen Begleitung,
  • die Bewertung der Forschungsergebnisse und Diskussion von Handlungsempfehlungen, insbesondere mit Blick auf den Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt,
  • die Diskussion eines Transferkonzeptes für Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Aufarbeitungsprozess.


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titleWie wurden die Mitglieder berufen?

Der Beirat wurde von der Bundesversammlung berufen. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus:

  • zwei Vertreter*innen der Landesverbände
  • eine*r Vertreter*in des IPP
  • Vertreter*innen der Stiftung Pfadfinden
  • eine*n Obmann/Obfrau der Betroffenen
  • ein*e Vertreter*in des Deutschen Jugendinstitutes
  • ein*e Vertreter*in des Deutschen Bundesjugendrings
  • weitere Vertreter*innen aus anderen Jugend- und Pfadfinderverbänden, z.B. aus dem RdP/RDP, dem DPV, dem DPB, dem BDP


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titleWie werden Betroffene in den Beirat eingebunden?

Betroffene werden zunächst durch eine*n Obmann*Obfrau in den Beirat eingebunden. Holger Specht nimmt aktuell die Rolle des Obmann ein und steht als Ansprechpartner zur Verfügung: specht@inmedio.de

Falls du die Betroffenenperspektive in den Beirat einbringen möchtest, melde dich bei karolin.reinhold@pfadfinden.de oder specht@inmedio.de


Weiterführende Inhalte


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titleBeschlusstext der Bundesversammlung 2016

„Der BdP Bundesvorstand wird beauftragt, mögliche Wege einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Umgang mit sexuellem Missbrauch seit der Gründung des BdP aufzuzeigen und der Bundesversammlung innerhalb eines Jahres zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei sollen sowohl inhaltliche Wege (Aktensichtung durch externes Fachpersonal, Interviews etc.) als auch der finanzielle Bedarf geklärt werden. Sollte keine abschließende Beschlussvorlage in einem Jahr vorliegen, soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Die Bundesversammlung soll dann über das weitere Vorgehen entscheiden.“


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titleBeschlusstext der Bundesversammlung 2017

„Der Bundesvorstand wird beauftragt, einen wissenschaftlichen Partner zu finden, mit dem eine externe Aufarbeitung von Fällen sexuellem Missbrauchs und institutionellen Versagens seit der Gründung des BdP möglich ist. Für diese Aufarbeitung stellt der BdP entsprechende finanzielle Mittel bereit und akquiriert Fördermittel. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Der Arbeitskreis Aufarbeitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvortand ein Kommunikationskonzept, welches den Opfern und einer notwendigen Haltung (Wiedergutmachung) gerecht wird. Der BdP prüft seine Öffentlichkeitsarbeit und fügt eventuell eine Erklärung ein, die eine transparente Verantwortung gegenüber Opfern wahrnimmt - gegen das Verschweigen. Außerdem prüft der BdP das Andenken von Täter*innen.“


Einwilligungserklärung zur Weitergabe persönlicher Daten 

Einwilligungserklaerung Projekt Echolot.pdf