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Inhalt


Allgemeine Fragen


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titleWarum beschäftigt sich der BdP mit so einem Thema?

Die Institution des BdP trägt immer noch eine moralische Verantwortung für Fehlentscheidungen in der Vergangenheit. Dieser Verantwortung möchten wir uns stellen.

Es wurde in der Vergangenheit Vorwürfen nicht adäquat begegnet, daraus ergibt sich eine Verantwortung. Der BdP hat einen Bundesversammlungsbeschluss gefasst, um sich der Verantwortung zu stellen, einen angemessenen Umgang und eine Form der Kommunikation über dieses Thema im BdP zu finden. Neben Prävention und Intervention verstehen wir die Aufarbeitung als dritte Säule zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Wir wollen selbstbestimmt und freiwillig einen Prozess zur Aufarbeitung des institutionellen Umgangs mit sexualisierter Gewalt im BdP im Zeitraum von 1976 bis 2006 in Gang setzen und diesen auf allen Ebenen des BdP begleiten.

Dabei werden alle Untergliederungen gleichermaßen über den Prozess informiert und unterstützt. Es wird eine Studie durch ein unabhängiges externes Institut durchgeführt. Wir haben uns für das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) aus München entschieden. http://www.ipp-muenchen.de/. Die Studie wird zwei Jahre in Anspruch nehmen und daher erwarten wir belastbare Ergebnisse im Jahr 2022/23.


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titleIst der BdP besonders betroffen (täter*innenfreundlich)?

Dass wir uns damit beschäftigen, heißt nicht, dass es im BdP außergewöhnlich viele Vorfälle gab, sondern eher, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind und uns dieser auch stellen wollen. Sexuelle Gewalt kommt in unserer Gesellschaft überall vor, also auch bei den Pfadfinderinnen und Pfadfindern. Wir haben aber seit vielen Jahren umfassende präventive Maßnahmen ergriffen, die den BdP zu einem täter*innenUNfreundlichen Ort gemacht haben. Das bedeutet u.a., dass es seit 2001 den AK intakt gibt, der sich den Säulen Prävention und Intervention widmet, u.a. durch Bildungsmaterialien, Schulungen, Ansprechpersonen. Außerdem schaffen wir in unseren Gruppen ein offenes Klima, in dem der Schutz vor Gewalt und körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen.   


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titleAn wen kann ich mich wenden, wenn ich etwas zu erzählen/mitzuteilen habe?

Du kannst dich per Mail an die Adresse aufarbeitung@pfadfinden.de oder die einzelnen Mitglieder wenden. Du findest sie unter https://bdp.de/ak-aufarbeitung. Wenn du deine Geschichte dem Institut mitteilen möchtest, werden wir, sobald die Studie startet, die Kontaktdaten veröffentlichen. Nur mit deinem Einverständnis kann dein Kontakt weitergeleitet werden. 


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titleAn wen kann ich mich wenden, wenn sich bei mir ein*e Betroffene*r aus dem Untersuchungszeitraum gemeldet hat?

Wenn der*die Betroffene einverstanden ist, dass du seine*ihre Daten weitergibst, wende dich bitte an folgende Nummer des Instituts: Wird bei Beginn der Studie hier veröffentlicht.


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titleAn wen kann ich mich wenden, wenn sich bei mir ein*e aktuelle*r Betroffene*r gemeldet hat?

Bitte wende dich an deinen Landesvorstand, den AK intakt intakt@pfadfinden.de oder die Ansprechpartner*innen im AK intakt. https://meinbdp.de/display/BUND/AK+intakt.

Falls du dich weiter informieren und beraten lassen möchtest, gibt es hier die passende Beratungsstelle: https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html


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titleWie organisiert der BdP den Aufarbeitungsprozess?

Von der Bundesversammlung wurde 2016 die Gründung eines Arbeitskreises (AK) beschlossen, der dann vom Bundesvorstand eingesetzt und berufen wurde. Der AK setzt sich aus 9 ehrenamtlichen BdPler*innen zusammen, die teilweise im Landes- oder Bundesvorstand Ämter innehatten. Unter https://bdp.de/ak-aufarbeitung findest du die einzelnen Mitglieder. Begleitet wird der AK von einer Person aus dem Bundesvorstand sowie einer hauptamtlichen Teilzeitkraft.

Hier findest du den gesamten Beschlusstext zum Nachlesen: Siehe weiterführende Fragen.

Du kannst dich bei Fragen oder Anregungen an die Adresse aufarbeitung@pfadfinden.de wenden oder uns persönlich ansprechen. Unsere Kontaktdaten sind auch hier vermerkt: https://bdp.de/ak-aufarbeitung

Mehr Informationen zum Projekt findest du hier: Aufarbeitung im BdP und hier: www.pfadfinden.de/kinderschutz/aufarbeitung.



Betroffene


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titleIch möchte als Betroffene*r oder Zeitzeug*in unterstützen.

Wenn du bei der Aufarbeitung mitwirken willst, wende dich bitte per Mail an den BdP unter aufarbeitung@pfadfinden.de oder die Ansprechpersonen, die du unter https://bdp.de/ak-aufarbeitung findest. Du kannst aber auch das wissenschaftliche Institut unter den Kontaktdaten, die hier bei Beginn der Studie veröffentlicht werden, kontaktieren.


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titleWie sind Betroffene in das Projekt eingebunden?

Betroffene sind über den Beirat in das Projekt eingebunden. Dies wird zunächst über eine*n Obmann*Obfrau geschehen. Der Beirat setzt sich weiter zusammen aus

  • zwei Vertreter*innen der Landesverbände
  • zwei Vertreter*innen des IPP
  • ein*e Vertreter*in der Stiftung Pfadfinden
  • ein*e Obmann*Obfrau der Betroffenen
  • ein*e Vertreter*in des Deutschen Jugendinstitutes
  • weitere Vertreter*innen aus anderen Jugend- und Pfadfinder*innenverbänden, z.B. aus dem RdP/RDP, dem DPV, dem DPB sowie dem DBJR.


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titleWer weiß nachher von meinem Fall?

Im BdP weiß die beratende Person und ggf. der Vorstand, wenn Handlungsnotwendigkeit besteht, davon. Auch hier werden die Kontaktdaten unabhängig von der Geschichte aufbewahrt.

Im wissenschaftlichen Institut kennt der*die Interviewer*in den Fall, der*die ein persönliches Gespräch in der Nähe vom Wohnort des*der Betroffenen durchführen wird. Das Gespräch wird nach streng wissenschaftlichen Standards anonymisiert

ausgewertet. Kontaktdaten werden unabhängig von der Geschichte aufbewahrt. Das Datenmaterial (die Transkripte) wird anonymisiert und die Kontextvariablen (wie Wohnort, Namen, Anzahl Personen) verändert.

Bei Nina e.V., einer Fachberatungstelle, mit der kooperiert wird, kennt niemand außer der beratenden Person die Daten.


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titleWird der Fall dokumentiert?

Ja, der Fall wird je nach Ansprechpartner*in unterschiedlich dokumentiert:

Im BdP: Handschriftliche Notizen bei dem Gespräch, anonymisierte Geschichten. Im Rahmen einer Datenschutzvereinbarung, die demnächst hier einzusehen ist.

Bei N.i.n.a. e.V. Fachberatungsstelle: Die Beratung erfolgt anonym und auf Wunsch wird keine Dokumentation vorgenommen.

Im wissenschaftlichen Institut: Das Datenmaterial wird anonymisiert und die Kontextvariablen (wie Wohnort, Namen, Anzahl Personen) verändert.


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titleGibt es eine Möglichkeit der Vernetzung zwischen Betroffenen?

Wir unterstützen Betroffenengruppen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Betroffenengruppe sind und Hilfe bei der Vernetzung brauchen: aufarbeitung@pfadfinden.de


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titleWas passiert mit meiner Meldung?

Im BdP: Die Meldung wird aufgenommen, gegebenenfalls an das Institut weitergegeben. Für eine verbandsinterne Aufarbeitung (ohne Aufnahme in die wissenschaftliche Studie) wird es ggf. eine anonymisierte Dokumentation für den

Verbandsentwicklungsprozess geben.

Bei N.I.N.A. e.V., Fachberatungsstelle: Die Meldung wird je nach Bedarf an Beratungsstellen weitervermittelt oder Hilfestellung für das weitere Vorgehen gegeben.

Im wissenschaftlichen Institut: Bei Bedarf wird ein Interview-Termin vereinbart.


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titleWie werde ich informiert? Wo kann ich mich informieren?

Über den weiteren Prozess der Aufarbeitung wird über die Webseite pfadfinden.de/kinderschutz und hier: Aufarbeitung im BdP informiert. Da die Studie circa 24 Monate in Anspruch nehmen wird, wird es erst nach dieser Zeit einen Abschlussbericht geben. Die Verbandsentwicklung auf Basis der wissenschaftlichen Ergebnisse wird, sobald konkrete Maßnahmen beschlossen werden, ebenfalls auf der Webseite dokumentiert.


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titleWelches Maß an Mitbestimmung habe ich als betroffene Person?

Wir nehmen Wünsche entgegen und bemühen uns um Berücksichtigung, müssen aber bei beispielsweise noch aktiven Täter*innen ggf. Maßnahmen ergreifen. Uns ist bewusst, dass Täter*innen oft geehrte und charmante Persönlichkeiten sind.

Wir bemühen uns aber im Andenken an Täter*innen einen betroffenengerechten Umgang zu finden und sind für Vorschläge und Hinweise dankbar.


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titleKann ich anonym bleiben?

Vertraulichkeit kann immer zugesichert werden.


Wissenschaft


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titleWie wird die Aufarbeitung stattfinden?

Es wird eine Studie durch ein unabhängiges externes Institut durchgeführt. Wir haben uns für das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) aus München entschieden. http://www.ipp-muenchen.de/

In einem ersten Schritt wird das Institut Interviews mit BdPler*innen führen, die die Aufarbeitung mit angestoßen haben und z.B. in der aktuellen Bundesleitung sind.

Zunächst werden sie einen öffentlichen Aufruf starten. Die Personen, die sich darauf melden, werden zu Interviews eingeladen. Gleichzeitig werden sie Akten des BdP, die sich z.B. auf der Burg Ludwigstein befinden, nach streng wissenschaftlichen Standards sichten.

Die Studie wird zwei Jahre in Anspruch nehmen und daher erwarten wir belastbare Ergebnisse 2022/23.


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titleVerstehen die Wissenschaftler*innen überhaupt etwas von diesem Thema?

Das Institut, das beauftragt wurde, hat bereits mehrere Aufarbeitungsstudien zu dem Thema durchgeführt. Auftraggeber bisher waren z.B. die Benediktinerabtei Ettal, Stift Kremsmünster, Stadt München, Bistum Hildesheim und die Odenwaldschule. Die aktuellste ist die 2019 als Buch erschienene Studie zur Odenwaldschule. https://www.springer.com/de/book/9783658233624


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titleWer bezahlt die Studie?

Die externe, unabhängige Studie wird durch Spenden, institutionelle Förderungen und Eigenmittel finanziert.


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titleWarum ist der Untersuchungszeitraum nur von 1976 bis 2006?

Bei einem Forschungsauftrag muss es klar abgegrenzte Zeiträume geben. Wir haben den Zeitraum so festgelegt, da der BdP sich erst ab den frühen 2000ern intensiver mit Prävention sexualisierter Gewalt auseinandergesetzt hat und das Thema

gesamtgesellschaftlich bis in die 2000er beschwiegen wurde. Für uns heißt das nicht, dass Fälle außerhalb dieser Zeitperiode nicht wichtig sind. Sie werden aber nicht in diese bestimmte Studie einfließen.


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titleAn wen werden die Informationen weitergegeben? Was passiert mit den Daten (Interviews etc.)?

Alle Interviews werden streng vertraulich nach wissenschaftlichen Standards geführt und ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Das Datenmaterial (Transkripte) wird anonymisiert und die Kontextvariablen (wie Wohnort, Namen, Anzahl

Personen) verändert, sodass keine Personen mehr erkennbar sind.


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titleWird mein Name in der Studie auftauchen?

Nein, alle Namen und Orte werden nur anonymisiert ausgewertet und die Umstände verfremdet.

Wie wird der Kontakt zwischen den Zeitzeug*innen/Betroffenen und dem Forschungsinstitut hergestellt?

Die Zeitzeug*innen und Betroffenen können sich selber bei der vom Institut angegebenen Nummer bzw. Mail melden oder sie melden sich beim AK unter aufarbeitung@pfadfinden.de.


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titleWas passiert mit Fällen, die außerhalb dieser Periode stattfanden?

Sofern sie strafrechtlich relevant sind, greift der Krisenleitfaden, in welchem der AK intakt und die jeweiligen Ansprechpersonen benachrichtigt und einbezogen werden. Bei Fällen, die vor 1976 stattgefunden haben, melde dich bitte trotzdem bei aufarbeitung@pfadfinden.de, bei Fällen nach 2006 bitte unter intakt@pfadfinden.de.



Beirat


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titleWas ist die Aufgabe des Beirats?

Aufgaben des Beirats sind:

  • die Beratung des Bundesvorstandes und des AK Aufarbeitung bei der Durchführung des Aufarbeitungsprojektes,
  • die Reflexion des vorgeschlagenen Forschungsdesigns der wissenschaftlichen Begleitung,
  • die Bewertung der Forschungsergebnisse und Diskussion von Handlungsempfehlungen, insbesondere mit Blick auf den Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt,
  • die Diskussion eines Transferkonzeptes für Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Aufarbeitungsprozess.


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titleWie wurden die Mitglieder berufen?

Der Beirat wurde von der Bundesversammlung berufen. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus:

  • zwei Vertreter*innen der Landesverbände
  • eine*r Vertreter*in des IPP
  • Vertreter*innen der Stiftung Pfadfinden
  • eine*n Obmann/Obfrau der Betroffenen
  • ein*e Vertreter*in des Deutschen Jugendinstitutes
  • ein*e Vertreter*in des Deutschen Bundesjugendrings
  • weitere Vertreter*innen aus anderen Jugend- und Pfadfinderverbänden, z.B. aus dem RdP/RDP, dem DPV, dem DPB, dem BDP


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titleWie werden Betroffene in den Beirat eingebunden?

Betroffene werden zunächst durch eine*n Obmann*Obfrau in den Beirat eingebunden.


Weiterführende Inhalte


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titleBeschlusstext der Bundesversammlung 2016

„Der BdP Bundesvorstand wird beauftragt, mögliche Wege einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Umgang mit sexuellem Missbrauch seit der Gründung des BdP aufzuzeigen und der Bundesversammlung innerhalb eines Jahres zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei sollen sowohl inhaltliche Wege (Aktensichtung durch externes Fachpersonal, Interviews etc.) als auch der finanzielle Bedarf geklärt werden. Sollte keine abschließende Beschlussvorlage in einem Jahr vorliegen, soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Die Bundesversammlung soll dann über das weitere Vorgehen entscheiden.“


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titleBeschlusstext der Bundesversammlung 2017

„Der Bundesvorstand wird beauftragt, einen wissenschaftlichen Partner zu finden, mit dem eine externe Aufarbeitung von Fällen sexuellem Missbrauchs und institutionellen Versagens seit der Gründung des BdP möglich ist. Für diese Aufarbeitung stellt der BdP entsprechende finanzielle Mittel bereit und akquiriert Fördermittel. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Der Arbeitskreis Aufarbeitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvortand ein Kommunikationskonzept, welches den Opfern und einer notwendigen Haltung (Wiedergutmachung) gerecht wird. Der BdP prüft seine Öffentlichkeitsarbeit und fügt eventuell eine Erklärung ein, die eine transparente Verantwortung gegenüber Opfern wahrnimmt - gegen das Verschweigen. Außerdem prüft der BdP das Andenken von Täter*innen.“



FAQs zum Download

findet ihr hier