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Info | ||||||||
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Gemäß Vereinbarung der Landesmitgliederverwalter/innen erfolgt die Abrechnung über das neue Verfahren ab Fälligkeit 01.01.2016. Ältere Fälligkeiten, z.B. unterjährige Beiträge aus dem Jahr 2015, werden nach altem Verfahren von den Landesverbänden erhoben und an den Bund weitergeleitet. Folgende Termine sind für das Jahr 2017 2018 eingeplant:
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Ausschlaggebend für die Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen ist die jeweils gültige Fassung der Beitragsordnung des BdP.
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Die Rechnung ist aufgegliedert nach Beitragsart und enthält als Anlage eine namentliche Auflistung aller Mitglieder, deren Beitrag fällig ist. Der Zahlbetrag ist bis zum 28. Februar an den jeweiligen Landesverband abzuführen (vgl. Bundesbeitragsordnung §3 (2)). Da derzeit nur eine kleine Anzahl von Stämmen bereits selbst Zugriff auf die neue Mitgliederverwaltung haben, empfehlen wir den Landesverbänden, die Rechnungen per Post und/oder E-Mail den Stämmen und Aufbaugruppen zu senden.
Rechnungserstellung Mitglieder
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