Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  • Personenbezogene Daten liegen immer dann vor, wenn sie einer natürlichen Person (also einem Menschen und keinem Verein, Unternehmen etc.) zugeordnet werden können oder die Zuordnung zu einer Person mindestens mittelbar erfolgen kann (bspw. KFZ-Kennzeichen, IP-Adresse). Klassische Beispiele für personenbezogene Daten sind: Name, Adresse, Geburtsdatum, Kinder, Staatszugehörigkeit, Mailadresse, Telefonnummer, Kontodaten etc.
  • Besonders sensible Daten sind Informationen zu politischer Orientierung, Sexualität, Religionszugehörigkeit und Gesundheitsdaten.

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Hinweis

Achtung, nicht nur für elektronische Daten, sondern auch für Papier-Akten, Aufnahmeanträge, Mitgliederlisten und Teilnehmendenlisten etc. gelten die Bestimmungen des Datenschutzes.

Was ist neu?

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Informationspflichten

Bei der (erstmaligen) Erhebung oder Speicherung von Daten können Informationspflichten bestehen. Keine Informationspflicht besteht, wenn die betroffene Person bereits Kenntnis von der Speicherung hat. Informationspflichten sind:

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