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Schlüssel

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Ich nehme zur Kenntnis, dass die persönlichen Zugangsdaten nicht weitergegeben werden und nur von mir persönlich genutzt werden dürfen.

Ausgetretene Mitglieder

Daten ausgetretener Mitglieder bleiben nach dem Austritt noch für 2 Jahre im System sichtbar, sodass sichergestellt ist, dass etwaige ausstehende Beiträge (durch Beitragsrückstand oder nicht erfolgte Rechnungsstellung z.B. aufgrund unterjährigem Beitritt/Stammeswechsel) eingezogen werden können und sonstige, sich aus der Mitgliedschaft ergebende Ansprüche und Forderungen geklärt werden können.

Daten ausgetretener Mitglieder dürfen nur für solche, sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft ergebenden, satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Soweit für bestimmte Daten längere Speicherfristen gelten (z.B. aufgrund von gesetzlichen Anforderungen oder zur Dokumentation von Wahlämtern), so sind diese Daten nur für die Mitgliederverwalter/innen der Landesverbände und des Bundes unter entsprechender Datenschutz-Verpflichtung zugänglich.

Zur Generierung der statistischen Auswertungen verbleiben unabhängig davon vollständig anonymisierte Daten (u.a. Ein-/Austrittsdatum, Geburtsjahr, Geschlecht) in der Datenbank.