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Nutzungsbedingungen Mitgliederverwaltung / Datenschutzbelehrung

Alle Benutzer*innen der Mitgliederverwaltung müssen im Rahmen der Freischaltung die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Die Anerkennung der Nutzungsbedingungen wird für jeden einzelnen Benutzeraccount Account elektronisch dokumentiert.


Panel

Verpflichtung auf die Vertraulichkeit für Benutzer*innen der Mitgliederverwaltung des

Bund

Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP)

Die Mitgliedsdaten werden mit Hilfe der Internetdatenbank „BdP Mitgliederverwaltung“ erfasst und verwaltet.

Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass die Rechte der durch die Verarbeitung betroffenen Personen auf Vertraulichkeit und Integrität ihrer Daten gewährleistet werden.

Daher ist es mir nur gestattet, personenbezogene Daten in dem Umfang und in der Weise zu verarbeiten, wie es zur Erfüllung meiner Aufgaben im BdP e.V. erforderlich ist. Die mir zugänglich gemachten personenbezogenen Daten verwende ich ausschließlich für Vereinszwecke.

Nach diesen Vorschriften ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt oder unrechtmäßig zu verarbeiten oder absichtlich oder unabsichtlich die Sicherheit der Verarbeitung in einer Weise zu verletzen, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugang führt. Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften können ggf. mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Entsteht der betroffenen Person durch die unzulässige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein materieller oder immaterieller Schaden, kann ein Schadenersatzanspruch entstehen. Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeits- und Datenschutzvorschriften stellt gleichzeitig auch einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar, der entsprechend geahndet werden kann.

Die Verpflichtung auf die Vertraulichkeit besteht auch nach der Beendigung des meiner Tätigkeit für den BdP e.V. fort.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die persönlichen Zugangsdaten nicht weitergegeben werden und nur von mir persönlich genutzt werden dürfen. Die Zugangsdaten sind vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.

Mit der Beantragung der persönlichen Zugangsdaten zur Mitgliederverwaltung und der damit verbundenen Zugangsberechtigung erkläre ich, in Bezug auf die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten die Vorgaben der geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.

Folgende Anlage ist Bestandteil der Verpflichtungserklärung: Verpflichtung_Vertraulichkeit_Anlage.pdf

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Die Weitergabe von Daten innerhalb des BdP (in elektronischer, gedruckter oder anderer Form) ist nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben erforderlich ist. Dabei ist das Prinzip der Datensparsamkeit zu wahren, d.h. es dürfen nur genau die Daten weitergegeben werden, die zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit benötigt werden (d.h. z.B. keine Kontodaten an Gruppenleiter*innen, Gruppenleiter Gruppenleitungen erhalten nur die Mitgliederliste ihrer Gruppe und nicht des gesamten Stammes). Darüber hinaus ist auf die Sicherheit der Daten zu achten, d.h. sie sind angemessen vor Zugriff oder Manipulation durch Unbefugte zu schützen.

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In jedem Fall sind die Empfänger*innen von Daten auf das Datengeheimnis zu Verpflichten, die Verpflichtung ist zu dokumentieren.

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Soweit für bestimmte Daten längere Speicherfristen gelten (z.B. aufgrund von gesetzlichen Anforderungen oder zur Dokumentation von bestimmten Wahlämtern), so sind diese Daten nur für die Mitgliederverwalter/*innen der Landesverbände und des Bundes unter entsprechender Datenschutz-Verpflichtung zugänglich.

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