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Damit ein/e Funktionsträger/in die Mitgliederverwaltung nutzen kann, müssen ihrem/seinem Mitgliedsdatensatz zuvor die notwendigen Rechte zugeordnet worden sein. Zudem ist für die Zusendung der Zugangsdaten zwingend erforderlich, dass in den Basisdaten des Mitglieds die korrekte E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Neben den Mitgliederverwalter/innen können auf Stammes- und Landesebene die Stammesführungs- und Landesleitungsmitglieder sowie Hauptamtliche Zugriff auf das System erhalten. |
Zur Beantragung des Zugangs wird in der Anmeldemaske der Mitgliederverwaltung die Funktion Zugang beantragen aufgerufen:
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