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Wurde eine neue Beitragsart angelegt oder wird die Mitgliedsabrechnung erstmals verwendet, so muss zunächst für jede Beitragsart mindestens ein Beitragssatz angelegt werden.
Hierzu wird zunächst im Modul Bereich Gruppierungsverwaltung im Reiter Beitragsarten die Beitragsart ausgewählt, für die ein Beitragssatz definiert werden soll. Diese wird dann über den Button Anzeigen geöffnet:
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Es erscheint folgender Dialog:
Feld | Beschreibung | Bemerkungen |
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Beitragsart | Beitragsart, für welche dieser Satz gilt | |
Bezeichnung | Bezeichnung für den Andruck auf Rechnungen, z.B. „Jahresbeitrag ordentl. Mitglieder“. Bitte untenstehende Namenskonvention beachten! | Es wird auf der Rechnung nur der Name des Beitragssatzes, nicht der der Beitragsart angedruckt. Daher bitte auf aussagekräftige Bezeichnung achten! |
Gültig von | Beginn der Gültigkeit dieses Beitragssatzes | Wird die Rechnungsstellung neu eingeführt, so entspricht dieses Datum dem ersten Tag der ersten Abrechnungsperiode, ab der Rechnungen über die Mitgliederverwaltung erstellt werden sollen. |
Gültig bis | Ende der Gültigkeit dieses Beitragssatzes | |
Betrag | Höhe des Beitrags, wie er vom Mitglied eingefordert wird (inklusive Bundes- und Landesanteil!) | Eingabe im Format 10,50 (ohne Währungskennzeichen) |
Währung | Währungskennzeichen | Fest im System definiert, aktuell ist nur EUR möglich. |
Alter bis | Optional: Angabe eines Alters in Jahren, bis zu dem dieser Beitragssatz Anwendung finden soll. Damit wird es möglich, altersabhängige Beiträge zu definieren. | Leer oder 0 für keine Beschränkung; siehe weitere Details unten. |
Monatsgrenze (ab) | Optional: Angabe einer Monatsgrenze, bezogen auf den Beginn der Abrechnungsperiode, ab der dieser Beitragssatz Anwendung finden soll. Damit wird es möglich, Mitglieder mit einem günstigeren Satz abzurechnen, wenn sie später in der Abrechnungsperiode eintreten. | Leer oder 0 für keine Beschränkung; siehe weitere Details unten. Bei Halbjahresbeiträgen: 6 |
Namenskonvention für Beitragssätze der Mitgliedsbeiträge: (Namenskonventionen Verbandsbeiträge siehe Beitragsart anlegen und bearbeiten)
Verwendung | Benennung der Beitragsart | Benennung des Beitragssatzes |
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Mitgliedsbeitrag ordentliche Mitglieder | Mitgliedsbeitrag ordentl. Mitglieder Stamm XY | Jahresbeitrag ordentl. Mitglieder |
Halbjahresbeitrag ordentl. Mitglieder | ||
Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder | Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder Stamm XY | Jahresbeitrag fördernde Mitglieder |
LV-spezifische/stammesspezifische Mitgliedsbeiträge | Mitgliedsbeitrag Geschwisterermäßigung Stamm XY Mitgliedsbeitrag Sozialermäßigung Stamm XY | Jahresbeitrag Geschwisterermäßigung Halbjahresbeitrag Sozialermäßigung |
Altersabhängige Mitgliedsbeiträge | keine eigene Beitragsart | Jahresbeitrag Erwachsene ordentl. Mitglieder Halbjahresbeitrag Erwachsene ordentl. Mitglieder Jahresbeitrag Erwachsene Geschwisterermäßigung |
Beitrag für Doppelmitglieder (anzulegen als Beitragsart FÖRDERBEITRAG) ohne übergeordnete Beitragsart | Förderbeitrag Zweitmitglieder Stamm XY | Förderbeitrag Zweitmitglieder |
Für jeden weiteren Beitrag dieser Beitragsart wird nun ein weiterer Beitragssatz angelegt. Typischerweise ist dies ein Halbjahresbeitrag, sodass dann pro Beitragsart zwei Beitragssätze definiert sind:
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