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  • Eine Beitragsart definiert, welche Art von Beitrag ein Mitglied zu entrichten hat. In der Regel ist dieser über die Art der Mitgliedschaft festgelegt (Ordentliches Mitglied -> Mitgliedsbeitrag ordentl. Mitglieder, Förderndes Mitglied -> Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder). In bestimmten Fällen wird dem Mitglied eine gesonderte Beitragsart zugewiesen (z.B. Sozialbeitrag, Familienbeitrag, ...). Details siehe Beitragsart anlegen und bearbeiten
  • Beitragsarten werden dem Mitglied manuell zugeordnet (Details siehe Neues Mitglied anlegen, Mitgliederdaten einsehen und bearbeiten bzw. Mitgliedschaft und Tätigkeit in mehreren Stämmen)
  • Ein Beitragssatz definiert, welche Beitragshöhe ein Mitglied, dem eine bestimmte Beitragsart zugeordnet ist, zu entrichten hat.
  • Der Beitragssatz wird bei Rechnungsstellung anhand der Beitragsart, dem Zeitpunkt der Abrechnung, dem Beitrittsdatum und dem Alter des Mitglieds automatisch ausgewählt.

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Hierzu wird zunächst im Modul Gruppierungsverwaltung im Reiter Beitragsarten die Beitragsart ausgewählt, für die ein Beitragssatz definiert werden soll. Diese wird dann über den Button Anzeigen geöffnet:

Nun Es öffnet sich ein Dialogfeld mit detaillierten Informationen über die Beitragsart. Hier wird nun der Nun wählt ihr den Reiter Beitragssatz ausgewählt aus:

Hier wird nun über den Button Anlegen ein neuer Beitragssatz angelegt:

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Feld
Beschreibung
Bemerkungen
BeitragsartBeitragsart, für welche dieser Satz gilt 
Bezeichnung

Bezeichnung für den Andruck auf Rechnungen, z.B. "Jahresbeitrag „Jahresbeitrag ordentl. Mitglieder"Mitglieder“. Bitte untenstehende Namenskonvention beachten!

Es wird auf der Rechnung nur der Name des Beitragssatzes, nicht der der Beitragsart angedruckt. Daher bitte auf aussagekräftige Bezeichnung achten!
Gültig vonBeginn der Gültigkeit dieses BeitragssatzesWird die Rechnungsstellung neu eingeführt, so entspricht dieses Datum dem ersten Tag der ersten Abrechnungsperiode, ab der Rechnungen über die Mitgliederverwaltung erstellt werden sollen.
Gültig bisEnde der Gültigkeit dieses Beitragssatzes 
BetragHöhe des Beitrags, wie er vom Mitglied eingefordert wird (incl. inklusive Bundes- und Landesanteil!)Eingabe im Format 10,50 (ohne Währungskennzeichen)
WährungWährungskennzeichenFest im System definiert, aktuell ist nur EUR möglich.
Altersgrenze (Alter bis)Optional: Angabe eines Alters in Jahren, bis zu dem dieser Beitragssatz Anwendung finden soll. Damit wird es möglich, altersabhängige Beiträge zu definieren.Leer oder 0 für keine Beschränkung; siehe weitere Details unten.
Monatsgrenze (ab)

Optional: Angabe einer Monatsgrenze, bezogen auf den Beginn der Abrechnungsperiode, ab der dieser Beitragssatz Anwendung finden soll. Damit wird es möglich, Mitglieder mit einem günstigeren Satz abzurechnen, wenn sie später in der Abrechnungsperiode eintreten.

Leer oder 0 für keine Beschränkung; siehe weitere Details unten.

Bei Halbjahresbeiträgen: 6

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VerwendungBenennung der BeitragsartBennenung Benennung des Beitragssatzes
Mitgliedsbeitrag ordentliche MitgliederMitgliedsbeitrag ordentl. Mitglieder Stamm XYJahresbeitrag ordentl. Mitglieder
Halbjahresbeitrag ordentl. Mitglieder
Mitgliedsbeitrag fördernde MitgliederMitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder Stamm XYJahresbeitrag fördernde Mitglieder
LV-spezifische/stammesspezifische BeitragssätzeMitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeitrag Geschwisterermäßigung Stamm XY

Mitgliedsbeitrag Sozialermäßigung Stamm XY

Jahresbeitrag Geschwisterermäßigung

Halbjahresbeitrag Sozialermäßigung

Altersabhängige BeitragssätzeMitgliedsbeiträgekeine eigene Beitragsart

Jahresbeitrag Erwachsene ordentl. Mitglieder

Halbjahresbeitrag Erwachsene ordentl. Mitglieder

Jahresbeitrag Erwachsene Geschwisterermäßigung

Beitrag für Doppelmitglieder (anzulegen als Beitragsart
FÖRDERBEITRAG) ohne übergeordnete Beitragsart
Förderbeitrag Zweitmitglieder Stamm XYFörderbeitrag Zweitmitglieder

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Warnung

Es ist unbedingt sicherzustellen, dass für jede Beitragsart zu jedem Zeitpunkt ein für alle Mitglieder gültiger Beitragssatz definiert ist.

Das heißt: Es muss einen Datensatz geben, bei dem sowohl das Feld "Alter bis" „Alter bis“ als auch das Feld "Monatsgrenze" „Monatsgrenze“ leer oder 0 ist und der zum Bezugsdatum der Abrechnung gültig ist.

Die Gültigkeitszeiträume von Beitragssätzen für eine Beitragsart dürfen sich zeitlich niemals überschneiden und es sollten niemals zeitliche Lücken auftreten.

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Soll ein Beitragssatz geändert werden (beispielsweise im Rahmen einer Beitragserhöhung), so wird zunächst der zu ändernde Beitragssatz über die Funktion Bearbeiten geöffnet:

Im Feld Gültig bis „Gültig bis“ wird der letzte Gültigkeitkeitstag Gültigkeitstag des alten Beitrags eingetragen. Dies ist immer der 31.12. eines Jahres!

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Anschließend wird der alte Beitragssatz gespeichert und über die Funktion anlegen eine neue Beitragsart Anlegen ein neuer Beitragssatz angelegt (Details siehe oben):

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Der neue Beitragssatz sollte den selben Namen tragen wie der alte Beitragssatz und ist ab dem 01. Januar des Folgejahres gültig, die . Die Beitragshöhe wird enstsprechend entsprechend des neuen Beitrags festgesetzt:

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Halbjahresbeiträge werden verwaltet, in dem indem zu einer Beitragsart zwei Beitragssätze definiert sind:

  • Der Beitragssatz, der für alle Bestandsmitglieder und Beiträge im ersten Halbjahr gilt (der "normale" „normale“ Jahresbeitrag"). Das Feld "Monatsgrenze" „Monatsgrenze“ bleibt hier leer.
  • Der Beitragssatz, der für alle Beitritte im 2. Halbjahr (also nach ab dem 01.07.) gilt. Das Feld "Monatsgrenze" „Monatsgrenze“ wird hier auf 6 gesetzt:
Info

Andere Einstellungen, welche z.B. auf Ebene der Beitragsart Einfluss darauf haben, ob ein Mitglied abgerechnet wird (etwa Mindestzugehörigkeit oder eine Abrechnungsgrenze), werden zuerst angewendet. Eine Kombination mit altersabhängigen Beiträgen ist möglich.

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Info

Die sinnvolle Anwendung setzt voraus, dass bei allen Mitgliedern ein Geburtsdatum gesetzt ist. Falls dies nicht garantiert werden kann, sollte unbedingt eine "Fallback"„Fallback“-Beitragsart ohne Altersgrenze definiert werden. Diese käme dann für alle Mitglieder ohne Geburtsdatum zum Einsatz. Gibt es keine solche Beitragsart, würde das System für diesen Fall in der Regel den Beitragssatz mit der niedrigsten Altersgrenze verwenden.

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Bei der Definition von altersabhängigen Beitragsätzen Beitragssätzen ist folgendes Folgendes zu beachten:

  • Wenn kein Alter oder "0" angeben „0“ angegeben wird, dann ist der Beitragssatz nicht altersbeschränkt.
  • Wenn ein Alter (>0> 0) angeben angegeben wird, dann wird bei der Abrechnung solange so lange der nächste Beitragssatz gesucht (vom Alter aufsteigend) , wie bis die angegebene Altersgrenze nicht mehr niedriger als das Alter kleiner ist als das angegebene Alterdes Mitgliedes ist.
  • Der Bezugspunkt für die Altersberechnung ist jeweils das Anfangsdatum der Abrechnungsperiode, die durch den Bezugszeitpunkt definiert wurde - wurde – also der 1.1. des Jahres.
  • Bei Abrechnung mehrerer Abrechnungsperioden innerhalb einer Rechnung können demnach unterschiedliche Beitragssätze für ein Mitglied zu zur Anwendung kommen. Daher wird beim Andruck neben dem Eintrag aus der Beitragsart auch der Name des verwendeten Beitragssatzes mit angedruckt (Verbandsabrechnung und Mitgliederabrechnung); dieser sollte also zwingend definiert und mit der entsprechenden Altersermäßigung gekennzeichnet werden (s.o.).
Hinweis

Wird mit altersabhängigen Beitragssätzen gearbeitet, so dürfen bzw. müssen sich diese bezüglich des Gültigkeitszeitraums exakt überschneiden, d.h. , das heißt, der Gültigkeitszeitraum muss gleich sein. Dabei akzeptiert das System diese Überschneidung nur, wenn die Altersgrenzen gesetzt und jeweils unterschiedlich sind. Sätze ohne Altersgrenze dürfen sich zeitlich niemals überschneiden.