Versionen im Vergleich

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Für jede dokumentationswürdige Aufgabe, die jemand im BdP übernimmt, z.B. ein Gruppenführungsamt oder die Mitarbeit in einem Kursteam, ordnen wir der Person eine Funktionstätigkeit in der entsprechenden Gruppierung zu und geben den Aktivitätszeitraum an. Diese Zuordnungen werden unter anderem für die gezielte Weitergabe von Informationen und verschiedene Auswertungen genutzt. Bestimmte Tätigkeiten sind auch mit Lese- beziehungsweise Bearbeitungsrechten in der Mitgliederverwaltung oder auf der Plattform meinBdP.de verbunden. Die Ausübung einiger besonders wichtiger Ämter führt dazu, dass der Personendatensatz auch über die Mitgliedschaft im BdP hinaus in jedem Fall erhalten bleiben muss.

Auf der Hilfeseite Verfügbare Globale Funktionstätigkeiten haben wir euch alle bisher bundesweit definierten Tätigkeiten mit ihren Eigenschaften aufgelistet. Bitte ordnet insbesondere die Wahlämter den entsprechenden Mitgliedern eures Stammes beziehungsweise Landesverbandes zu. Daneben müsst ihr natürlich weiterhin die Wahlprotokolle von Stammes- und Landesversammlungen an den Landesverband beziehungsweise das Bundesamt weiterreichen.

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FeldBeschreibungBemerkungen

Gruppierung

Die Gruppierung, in der die Person die Mitglieds- bzw. Funktionstätigkeit ausübt

Soll eine Zweitmitgliedschaft oder Funktion in einem anderen Stamm im LV angelegt werden, muss dies durch den/die Landesmitgliederverwalter/in erfolgen, bei einem anderen Landesverband durch das Team Mitgliederverwaltung. Siehe Anleitung Mitgliedschaft und Tätigkeit in mehreren Stämmen.

Dieses Feld kann beim späteren Bearbeiten der Zuordnung nicht mehr geändert werden.

Tätigkeit

Die Art der Mitgliedschaft (oberer Teil der Auswahlliste) bzw. Funktionstätigkeit (siehe Übersicht)

Es können jene Tätigkeiten zugeordnet werden, die für die gewählte Gruppierung zur Verfügung stehen.

Dieses Feld kann beim späteren Bearbeiten der Zuordnung nicht mehr geändert werden.

Bereich

Gegebenenfalls der Bereich, in dem eine Funktionstätigkeit ausgeübt wird, z.B. Tätigkeit „Landesbeauftragte/r“ im Bereich „Ausbildung“

Je nach gewählter Funktionstätigkeit ist die Angabe eines Bereiches verpflichtend, optional oder nicht möglich.

Dieses Feld kann beim späteren Bearbeiten der Zuordnung nicht mehr geändert werden.

Beitragsart

Gegebenenfalls Zusatzbeitrag für eine Zweitmitgliedschaft

In der Regel bleibt dieses Feld leer. Die allgemeine Beitragspflicht in der Hauptgruppierung wird über das Feld „Beitragsart“ in den Basisdaten verwaltet.

Rechtegruppe

Gegebenenfalls Rechtegruppe, die im Zusammenhang mit einer Funktionstätigkeit für diese Gruppierung zugewiesen wird

siehe Anleitung Rechte vergeben

Rechtegruppe – Baum

Gegebenenfalls Rechtegruppe, die im Zusammenhang mit einer Funktionstätigkeit für alle Gruppierungen unterhalb dieser Gruppierung zugewiesen wird

siehe Anleitung Rechte vergeben

Aktiv von

Startdatum der Mitglieds- bzw. Funktionstätigkeit

Das Anlegen einer neuen Mitgliedstätigkeit führt in der Regel nicht zur Änderung des Eintrittsdatums des Mitglieds in den Basisdaten. Nähere Informationen findet ihr in der jeweiligen Verfahrensbeschreibung.

Aktiv bis

Enddatum der Mitglieds- bzw. Funktionstätigkeit

Kann jederzeit gesetzt und geändert werden. Näheres erfahrt ihr im folgenden Kapitel.

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Ämter, die in einer Gruppierung nie unbesetzt sein dürfen, beispielsweise Stammesführer/in, Landesvorsitzende/r oder Mitgliederverwalter/in (siehe Übersicht), werden Übergabetätigkeiten genannt. Diese können erst dann manuell oder automatisch beendet werden, wenn sie zuvor einem anderen Mitglied der Gruppierung zugewiesen wurden. Das Enddatum darf dabei nicht vor dem Startdatum der neuen Funktionstätigkeit liegen. In der Regel sind beide identisch und, sofern nichts anderes festgelegt ist, entsprechen sie dem Datum der Neuwahl.

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