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Kurze Antwort: Nein, es ist aus unserer Sicht sinnvollmöglich, aktuell anstehende Stammesversammlungen in den Zeitraum Frühjahr/Sommer 2021 2022 zu verschieben.

Ausführliche Antwort: Ein zentrales Element im Selbstverständnis des BdP ist der demokratische Aufbau und die Mitbestimmung aller Mitglieder - vom Wölfling bis zum Altpfadfinder. Diese Mitbestimmung wird im Stamm durch die Stammesversammlung gelebt. Bei der Frage, ob eine Stammesversammlung jetzt aktuell stattfinden muss, gilt es jedoch abzuwägen zwischen dem Ziel, wirklich regelmäßig alle 12 Monate eine Stammesversammlung einzuberufen und dem, was während der Corona-Pandemie möglich ist.

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Aus diesem Grund ist es in der Regel sinnvoll, die Stammesversammlung zu verschieben. Eine Verschiebung auf die Frühlings-/Sommermonate erscheint zum Beispiel gut praktikabel, da in diesen Jahreszeiten einfachere Hygiene-Konzepte umsetzbar sind (im Freien, häufiges Lüften) und davon auszugehen ist, dass sich die allgemeine Infektionslage bis dahin entspannt hat (Impfung, saisonale Effekte analog zur "Corona-Saison" 2020).

Ist eine Verschiebung der Stammesversammlung z.B. in die Zeit nach Ostern formal möglich?

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Bei einer physischen Stammesversammlung sind in jedem Fall die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften des Infektionsschutzes und das Hygienekonzept des jeweiligen Veranstaltungsortes einzuhalten. Bitte informiert euch darüber unbedingt im Vorfeld bei den örtlichen Behörden (Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder Jugendring).

Wir möchten den Zugang zur Versammlung auf Menschen, die geimpft oder genesen sind (2G) beschränken - ist das zulässig?

Eine Beschränkung des Zugangs zu Versammlungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die geltenden Verordnungen hinaus geht, ist grundsätzlich nicht zulässig. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die offiziellen Vorschriften eine Versammlung unter 3G-Bedingungen erlauben, eine Stammesversammlung nicht auf 2G oder 2G+ beschränkt werden darf. Dies gilt unserer Einschätzung nach auch dann, wenn eine alternative Möglichkeit zur Teilnahme (hybride Versammlung) angeboten wird, da auch bei hybriden Versammlungen in der Regel keine gleichberechtigte Teilnahme an Diskussionen und Entscheidungsprozessen möglich ist.

Andere Hygienemaßnahmen, welche über das vorgeschriebene Maß hinausgehen und die gleichberechtigte Teilnahme nicht beeinträchtigen, sind aber durchaus denkbar. Das können zum Beispiel die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder auch getrennte Sitzbereiche für 3G und 2G sein.

Kann eine Stammesversammlung digital stattfinden?

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  • Ein Videokonferenztool für die Übertragung von Bild und Ton sowie die Visualisierung z.B. der Tagesordnung. Geeignete Tools hierfür sind je nach Größe des Stammes zum Beispiel Zoom, MS Teams, Jitsi oder BigBlueButton (s. auch Technische Hilfsmittel).
  • Ein Tool zur Durchführung von Wahlen und/oder Abstimmungen:
    • Unter Berücksichtigung der o.g. Wahl-Grundsätze kommen hierfür insbesondere folgende Tools in Frage:
      • OpenSlides: Das Tool ermöglicht komplexe Versammlungsabläufe (einschl. Behandlung von Anträgen und Änderungsanträgen) und richtet sich daher eher an größere/komplexe Versammlungen und . Es ist für Stammesversammlungen verhältnismäßig anspruchsvoll in der Bedienung und aufwändig in der Einrichtung. Es kann entweder kostenpflichtig bei OpenSlides gemietet werden oder auf einem eigenen Server (kostenlos) installiert werden. Für den Betrieb auf einem eigenen Server sind umfangreiche IT-Kenntnisse erforderlich.
      • VotesupVotesup: Kostenloses Versammlungstool, ermöglicht einfache Versammlungsabläufe (Tagesordnung darstellen, Redeliste führen, Abstimmungen und Wahlen durchführen). Die Zugangsdaten werden vorab per Mail an die Teilnehmenden verschickt, ; eine Änderung, wer stimmberechtigt ist, ist nachträglich möglich.
      • Polyas Live Voting: Kostenpflichtiger Service (2,50 Euro pro StimmberechtigtenStimmberechtigter*m, mindestens 50 Euro), der . Der Versand der Zugangsdaten erfolgt per Mail an die Stimmberechtigten. Die Software ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und ermöglicht vollständig geheime Wahlen.
      • abstimmen.online: Kostenloser Service, ermöglicht nur eine Abstimmung/einen Wahlgang, Zugangscodes müssen selbst . Zugangscodes können selbst oder über das Tool verteilt werden. Eine nachträgliche Änderung der Stimmberechtigten ist nicht möglich.
    • Die Abstimmungsfunktionen in Videokonferenztools sind für Wahlen ungeeignet, da sie keine Kontrolle darüber erlauben, wer stimmberechtigt ist, Mehrfachabstimmungen nicht zuverlässig unterbinden und keine ausreichende Unterstützung für geheime Wahlen bieten.
    • Ebenso ungeeignet für Wahlen sind mit Hinblick auf die Wahl-Grundsätze Umfrage-Tools wie Doodle oder Veranstaltungs-Tools wie Menti oder PollEverywhere.

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  • Digitale Versammlungen (siehe oben)
  • Schriftliche Stimmabgabe vor der Durchführung der Mitgliederversammlung. Achtung: Dabei handelt es sich nicht um eine Briefwahl, welche die Stammesversammlung ersetzt. Der Gesetzestext sieht vor, dass die Stimmabgabe vor UND auf der Versammlung möglich ist. Insofern ist dies kein Ersatz für eine Stammesversammlung, sondern die Möglichkeit, z.B. mit der Einladung einen Briefwahlzettel zu versenden und die Briefwahlstimmen zusammen mit den während der Versammlung abgegebenen Stimmen auszuzählen.
  • Reine Briefwahl: Beschlüsse können im Umlaufverfahren (d.h. per Briefwahl) gefasst werden, wenn alle Mitglieder die Möglichkeit zur Stimmabgabe hatten, mindestens die Hälfte der Mitglieder sich in Textform daran beteiligt hat (und die notwendige Mehrheit erreicht wurde). Um sicherzustellen, dass nur die wirklich Stimmberechtigten ihre Stimme abgeben und um das Wahlgeheimnis zu wahren, sind dabei aber besondere Maßnahmen erforderlich. Auf der Webseite der Stadt Karlsruhe gibt es eine übersichtliche Darstellung der erforderlichen Vorgehensweise: https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/aktivbuero/vereineverbaendestiftungen/vereinsrecht/briefwahl_verein.de.

Achtung: Aufgrund der Bestimmungen der Wahlordnung des BdP dürfen Bundes- und Landesdelegierte nicht per Briefwahl gewählt werden. Die Möglichkeit zur Briefwahl gilt also nur für die anderen Ämter (Stammesführung, Kassenprüfer etc.), sofern die Stammessatzung, Landessatzung oder Landeswahlordnung die Briefwahl hierfür nicht explizit ausschließenBitte überprüft, ob eure Landessatzung/Landeswahlordnung und Stammessatzung die Briefwahl explizit ausschließen - in diesem Fall ist sie auch unter Anwendung der Corona-Gesetzgebung nicht zulässig.

Und wenn wir unsere Mitglieder nur informieren möchten?

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