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Schlüssel

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Ämter, die in einer Gruppierung nie unbesetzt sein dürfen, beispielsweise Stammesführer/in, Landesvorsitzende/r oder Mitgliederverwalter/in (siehe Übersicht), werden Übergabetätigkeiten genannt. Diese können erst dann manuell oder automatisch beendet werden, wenn sie zuvor einem anderen Mitglied der Gruppierung zugewiesen wurden. Das Enddatum darf dabei nicht vor dem Startdatum der neuen Funktionstätigkeit liegen. In der Regel sind beide identisch und, sofern nichts anderes festgelegt ist, entsprechen sie dem Datum der Neuwahl.

Hinweis
titleBeendigung der Mitgliedschaft über Prozess

Für die Beendigung der Mitgliedschaft einer Person im BdP wurden ein eigener Prozess in der Mitgliederverwaltung eingerichtet und bestimmte Konventionen zum Zeitpunkt und Inhalt der Eintragung etc. vereinbart. Lest euch hierzu bitte unbedingt die zugehörige Anleitung durch. Wir können es technisch nicht verhindern, dass ihr betroffene Mitgliedstätigkeiten stattdessen rein manuell durch das Setzen eines Enddatums beendet. Dadurch werden aber andere Prozesse und Auswertungen gestört, beispielsweise die Beitragsrechnungsstellung und Mitgliederstatistik, und es entstehen Fehler in der Datenstruktur.