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Info
titleAbrechnung Jahresbeitrag 2017

Gemäß Vereinbarung der Landesmitgliederverwalter/innen erfolgt die Abrechnung über das neue Verfahren ab Fälligkeit 01.01.2016. Ältere Fälligkeiten, z.B. unterjährige Beiträge aus dem Jahr 2015, werden nach altem Verfahren von den Landesverbänden erhoben und an den Bund weitergeleitet.

Folgende Termine sind für das Jahr 2017 eingeplant:

Frist für Eingang der Austrittserklärungen zum 31.12. beim Stamm (lt. Satzung) 31.12.2016
Frist zur Erfassung der Austritte zum 31.12. durch Stammes-MV (lt. Beitragsordnung)31.01.2017 
Bereitstellung Abrechnung an Landesmitgliederverwalter/innen06.02.20162017
Freigabe der Rechnungen (für Stämme in MV sichtbar)12.02.20162017


 

Ausschlaggebend für die Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen ist die jeweils gültige Fassung der Beitragsordnung des BdP.

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