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  1. Der Landesvorstand prüft den Aufnahmeantrag. Bei Volljährigen (oder einer Ablehnung) ergänzt er seine Stellungnahme.
  2. Der Aufnahmeantrag wird in Papierform oder als Scan Eine Fotokopie oder ein Scan des Aufnahmeantrages wird an das Bundesamt weitergereicht, mit dem Hinweis, dass es sich um eine Wiederaufnahme handelt.

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